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Mietrecht nach einem Tag gekippt: Was an der Costa Blanca gilt

Mietrecht nach einem Tag gekippt: Was an der Costa Blanca gilt

Am Dienstag beschlossen, am Mittwoch im BOE veröffentlicht, am Donnerstag in Kraft – und am Freitag vom Parlament gestoppt: Spaniens umfangreiche Wohnungsreform hat eine ungewöhnlich kurze Geschichte. Der Congreso verweigerte beiden Dekreten die notwendige Bestätigung.

Vier Tage haben gereicht, um Spaniens neue Wohnungsreform vom Beschluss des Ministerrats bis zum parlamentarischen Aus zu bringen.

Am 29. September verabschiedete die Regierung zwei Real Decreto-ley zur Wohnungs- und Mietpolitik. Das zentrale Paket, RDL 26/2026, erschien am 30. September im spanischen Staatsanzeiger BOE und trat am 1. Oktober in Kraft. Einen Tag später verweigerte der Congreso die vorgeschriebene Bestätigung.

Für RDL 26/2026 stimmten 172 Abgeordnete dafür und 178 dagegen. Auch das zweite Dekret, RDL 27/2026, scheiterte mit 166 Ja- und 184 Nein-Stimmen.

Vier Tage vom Ministerrat bis zum Aus

Die Chronologie ist ungewöhnlich:

29. September: Der Ministerrat beschließt zwei Wohnungsdekrete.
30. September: RDL 26/2026 wird im BOE veröffentlicht.
1. Oktober: Das Paket tritt in Kraft.
2. Oktober: Der Congreso verweigert die Bestätigung.

Ein Real Decreto-ley kann in Spanien wegen besonderer Dringlichkeit unmittelbar in Kraft treten. Nach Artikel 86 der spanischen Verfassung muss der Congreso jedoch innerhalb von 30 Tagen über Bestätigung oder Aufhebung entscheiden.

Bei diesem Paket fiel die Entscheidung bereits am Tag nach dem Inkrafttreten.

Von einem „kürzesten Gesetz Spaniens“ sollte man trotzdem nicht sprechen. Dafür fehlt ein belastbarer historischer Vergleich. Fest steht aber: Für ein Gesetzespaket dieser Größenordnung war seine parlamentarische Lebensdauer außergewöhnlich kurz.

Warum das Mietrecht keine Mehrheit bekam

Das erste Dekret war breit angelegt. Es verband Mieterschutz mit steuerlichen Änderungen, Maßnahmen gegen bestimmte Immobiliengeschäfte und Instrumenten für mehr bezahlbaren Wohnraum.

Die Regierung versuchte damit, unterschiedliche Parteien ihrer parlamentarischen Basis zusammenzubringen. Doch Junts entschied sich gegen das Paket. Die katalanische Partei argumentierte, die Maßnahmen könnten das Mietangebot weiter verknappen und griffen zugleich nicht ausreichend gegen große Immobilienfonds durch.

Auch PP und Vox stimmten gegen RDL 26/2026. Vor der Abstimmung hatte die Regierung noch angeboten, das Dekret zunächst bestätigen und anschließend parlamentarisch weiterverhandeln zu lassen. Das reichte nicht für eine Mehrheit.

Auch das zweite Wohnungsdekret fällt

Parallel scheiterte RDL 27/2026.

Dieses zweite, deutlich schmalere Dekret sollte langfristige Wohnraummietverträge stärker absichern und ihre Verlängerung erleichtern.

Auch dieses Paket erhielt keine Mehrheit. Damit ist nicht nur das große Reformpaket gescheitert, sondern auch der Versuch, die Fortführung bestehender Mietverhältnisse separat neu zu regeln.

Was bedeutet das für die Costa Blanca?

Für Mieter und Eigentümer an der Costa Blanca ist die wichtigste Folge zunächst klar: Die neuen Regelungen aus RDL 26/2026 haben keinen dauerhaften Bestand.

Damit fällt die gerade erst eingeführte Neuregelung unter anderem bei Saisonmieten, Zimmervermietung und weiteren Mietrechtsfragen wieder weg.

Gerade bei alquileres de temporada, also Saisonmieten, ist das relevant. Das Dekret hatte deutlich strengere Anforderungen eingeführt und den Nachweis eines tatsächlichen temporären Wohnbedarfs stärker geregelt.

Nach der Ablehnung im Congreso gilt nun wieder die Rechtslage ohne diese Reform, soweit keine andere bestehende Vorschrift greift.

Das bedeutet allerdings nicht, dass befristete Mietverträge automatisch problemlos zulässig wären. Schon vor RDL 26/2026 war entscheidend, welchem tatsächlichen Zweck das Mietverhältnis dient und ob es sich wirklich um einen vorübergehenden Aufenthalt oder faktisch um den gewöhnlichen Wohnsitz handelt.

Was gilt mit Verträgen aus dem kurzen Zeitraum?

Eine juristisch interessante Frage bleibt: Was passiert mit Verträgen, Ansprüchen oder anderen Rechtsvorgängen, die während der kurzen Geltungsdauer des Dekrets entstanden sind?

RDL 26/2026 war seit 1. Oktober tatsächlich geltendes Recht. Die Ablehnung durch den Congreso bedeutet nicht automatisch, dass das Dekret rückwirkend so behandelt wird, als hätte es nie existiert.

Welche Folgen für einzelne Verträge, Steuerfälle oder andere Vorgänge bestehen bleiben können, hängt von der jeweiligen Regelung und vom konkreten Sachverhalt ab.

Wer genau in dieser Übergangsphase einen Mietvertrag abgeschlossen, verlängert oder verändert hat, sollte die konkrete Rechtslage prüfen lassen.

Die Wohnungsdebatte ist damit nicht beendet

Politisch ist das Thema mit der Abstimmung keineswegs erledigt.

Junts kündigte nach der Abstimmung an, der Regierung einen eigenen Vorschlag für ein neues Wohnungsdekret vorzulegen. Damit ist wahrscheinlich, dass zumindest Teile der jetzt gescheiterten Reform erneut verhandelt werden.

Für Mieter, Vermieter und Eigentümer an der Costa Blanca heißt das zunächst: Die Reform ist gescheitert, die politische Debatte über Saisonmieten, Mieterschutz und Wohnungsangebot geht aber weiter.

Stand: 2. Oktober 2026

Quellen: Congreso de los Diputados; BOE, Real Decreto-ley 26/2026 und 27/2026; aktuelle Abstimmungsberichterstattung vom 2. Oktober 202

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