Costa Blanca Magazin

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EU-Fluggastrechte: Drei Stunden Verspätung bleiben entscheidend

Fluggastrechte: Drei-Stunden-Regel bleibt

Der geplante Einschnitt bei den Passagierrechten ist vorerst vom Tisch. Für Reisende an der Costa Blanca bleibt damit eine wichtige Regel bestehen: Wer mit mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel ankommt, kann weiterhin Anspruch auf Entschädigung haben.

Alicante-Elche Miguel Hernández, Valencia, Murcia-Corvera: Für viele Residenten an der Costa Blanca gehören Flüge zum Alltag. Familienbesuche, Termine, berufliche Reisen, Anschlussverbindungen – bei Verspätungen zählt oft jede Stunde. Genau deshalb ist die aktuelle Einigung in Brüssel für viele Passagiere relevant.

Nach wochenlangen Verhandlungen über die Reform der EU-Fluggastrechte sollen die bisherigen Entschädigungsregeln im Kern erhalten bleiben. Nach Angaben von Reuters und ZDF haben die EU-Staaten ihre Forderung zurückgezogen, Ausgleichszahlungen erst ab vier Stunden Verspätung vorzusehen. Damit bleibt es nach aktuellem Stand bei der Drei-Stunden-Regel.

Das soll Reisenden weiterhin zustehen

Wer sein Ziel mit mindestens drei Stunden Verspätung erreicht, kann weiterhin Anspruch auf eine pauschale Entschädigung haben. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke:

250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer

Das betrifft viele Kurzstrecken innerhalb Europas. Entscheidend ist nicht allein der verspätete Abflug, sondern die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort.

400 Euro bei Flügen bis 3.500 Kilometer

Für längere europäische Strecken und viele Verbindungen zwischen Spanien und anderen EU-Ländern bleibt die Entschädigung von 400 Euro vorgesehen.

600 Euro bei Flügen über 3.500 Kilometer

Bei Langstreckenflügen sollen Passagiere weiterhin bis zu 600 Euro erhalten können, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Nicht jede Verspätung führt automatisch zu Geld

Die Entschädigung gibt es nur, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist. 

Technische Probleme, organisatorische Fehler oder eine verspätete Einsatzplanung können darunterfallen.

Anders sieht es bei außergewöhnlichen Umständen aus, etwa extremem Wetter, Sicherheitsrisiken oder bestimmten Streiks außerhalb des Einflussbereichs der Airline. In solchen Fällen kann der Anspruch entfallen.

Für Passagiere bleibt deshalb wichtig: Flugnummer, Buchungsbestätigung, Bordkarte, Mitteilungen der Airline und die tatsächliche Ankunftszeit sollten dokumentiert werden. Wer eine Forderung stellt, wendet sich zunächst direkt an die Fluggesellschaft.

Auch Handgepäck und Sitzplätze stehen auf der Reformliste

Die Reform betrifft nicht nur Entschädigungen. Airlines sollen Preise künftig transparenter darstellen müssen, besonders bei Handgepäck und Zusatzkosten während der Buchung. Ziel ist, dass Reisende Flugpreise besser vergleichen können und Gebühren nicht erst spät im Buchungsprozess sichtbar werden.

Auch Familien sollen besser geschützt werden. Kinder und Begleitpersonen sollen nicht ohne sachlichen Grund getrennt platziert werden, wenn sie gemeinsam reisen. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität sollen ebenfalls klare Schutzregeln gelten.

Noch fehlt die endgültige Entscheidung

Der Kompromiss ist ein wichtiger Schritt, aber noch kein endgültig beschlossenes Gesetz. Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen den Text am Montag, 15. Juni 2026, in Straßburg prüfen. Danach müssen Parlament und EU-Staaten die Reform noch formal bestätigen.

Bis dahin gelten die bisherigen EU-Fluggastrechte weiter. Für Reisende ab Alicante, Valencia oder Murcia bedeutet das: Drei Stunden Verspätung am Zielort bleiben die zentrale Schwelle für mögliche Entschädigungen.