Costa Blanca Magazin

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E-Scooter auf Mallorca: Registrierung & Versicherung jetzt Pflicht

E-Scooter: Neues Register & Versicherungspflicht ab 2026 in Spanien

E-Scooter auf Mallorca müssen im DGT-Register eingetragen sein. Erst danach ist eine Versicherung möglich. Regeln, Fristen & Bußgelder im Überblick.

Mit der Einführung des nationalen Registers für leichte Privatfahrzeuge (VMP) setzt Spanien die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für E-Scooter und ähnliche Fahrzeuge nun vollständig um. Der Ministerrat hat dazu am 27. Januar 2026 ein entsprechendes Königliches Dekret verabschiedet. Es tritt am Tag der Veröffentlichung im Staatsanzeiger (BOE) in Kraft.
Verwaltet wird das neue Register von der Dirección General de Tráfico (DGT), die dem Innenministerium untersteht.

Registrierung wird zwingende Voraussetzung
Künftig gilt: Ohne Registrierung kein Versicherungsschutz. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von E-Scootern – bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter – müssen ihr Fahrzeug vor Abschluss der verpflichtenden Haftpflichtversicherung im Nationalen Fahrzeugregister eintragen lassen. Erst nach der Registrierung stellt die DGT eine digitale Registrierungsbescheinigung aus.

Im Anschluss kann eine offizielle Identifikationsplakette bei einem zugelassenen Schilderhersteller erworben werden. Diese muss gut sichtbar am vorgesehenen Halter am Fahrzeug angebracht werden. Bei nicht zertifizierten Modellen ist auch eine andere sichtbare Position zulässig.

Hintergrund: Gesetz 5/2025
Das neue Register ist die praktische Umsetzung der Zusatzbestimmung des Gesetzes 5/2025 vom 24. Juli, mit dem die zivilrechtliche Haftung und Versicherung im Straßenverkehr angepasst wurde. Die Versicherungspflicht für Fahrzeuge der persönlichen Mobilität gilt bereits seit 2. Januar 2026, war jedoch bis zur Einführung des Registers nicht vollständig anwendbar.

Online-Antrag, Telefonhilfe – und bald auch beim Händler
Die Registrierung erfolgt digital über die elektronische Plattform der DGT (https://www.dgt.es/nuestros-servicios/tu-vehiculo/matricular-un-vehiculo/inscripcion-vmp/). Zusätzlich unterstützt die Service-Nummer 060 Nutzerinnen und Nutzer beim Antragsverfahren.

Darüber hinaus sieht das Innenministerium weitere Wege vor:
· Registrierung über Versicherungsagenturen direkt beim Abschluss der Police
· Abwicklung über Gestores administrativos
· perspektivisch: direkte Registrierung beim Kauf eines neuen VMP in autorisierten Fachgeschäften

Zwei Arten von E-Scootern – mit Übergangsregelung
Laut DGT sind aktuell zwei Kategorien von VMP im Umlauf:

1. Zertifizierte VMP Diese Fahrzeuge erfüllen die Anforderungen des offiziellen VMP-Merkblatts (Sicherheits- und Qualitätsstandards).
· Seit 22. Januar 2024 dürfen ausschließlich solche Modelle neu verkauft werden
· Sie verfügen über eine dauerhafte, eindeutige Hersteller-Markierungsplakette
· Bei der Registrierung müssen Zertifikatsnummer und Seriennummer angegeben werden
· Nach Zahlung der Verwaltungsgebühr wird die digitale Registrierungsbescheinigung ausgestellt

2. Nicht zertifizierte VMP (Übergangsregelung) Diese Modelle erfüllen die technischen Anforderungen nicht und besitzen keine Herstellerplakette.
· Sie dürfen noch bis zum 22. Januar 2027 im Straßenverkehr genutzt werden
· Registrierung und Versicherung sind dennoch verpflichtend
· Erforderlich sind u. a. Rechnung, technische Daten oder ein Foto des Fahrzeugs
· Die Identifikation ist zeitlich befristet und verliert 2027 ihre Gültigkeit
· Ab diesem Datum ist die Nutzung solcher Fahrzeuge nicht mehr erlaubt

Eigentümerwechsel und Stilllegung
· Eigentümerwechsel: Muss – wie bei anderen Fahrzeugen – innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden. Die DGT stellt anschließend eine neue digitale Bescheinigung aus, die Identifikationsnummer bleibt erhalten.
· Abmeldung: Erfolgt ausschließlich über zugelassene Entsorgungsstellen, die Stilllegung und Verschrottung elektronisch an das Register melden.

Hohe Bußgelder bei Verstößen

Das Gesetz sieht empfindliche Sanktionen vor:
· Keine Versicherung: 202 bis 610 Euro
· Fahren ohne Versicherung: 250 bis 800 Euro – abhängig davon, ob das Fahrzeug als leichtes Privatfahrzeug oder als versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug (über 25 kg und schneller als 14 km/h) eingestuft wird

Einordnung für die Costa Blanca
Für viele Bewohnerinnen und Bewohner der Marina Alta und Marina Baixa, die E-Scooter im Alltag nutzen, bringt das neue Register klare Vorgaben – und Handlungsbedarf. Wer sein Fahrzeug weiter legal nutzen möchte, sollte die Registrierung zeitnah erledigen, um Versicherungsschutz und Bußgelder zu vermeiden.