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Spanien stellt wichtige Teile seiner Straßenverkehrsordnung neu auf. Mit dem Real Decreto 518/2026 wird das Reglamento General de Circulación angepasst. Die meisten Vorgaben gelten ab dem 1. Oktober 2026, einzelne technische Pflichten erst ein Jahr später.
An der Costa Blanca betrifft das nicht nur den Stadtverkehr in Alicante, Benidorm, Dénia, Calpe oder Torrevieja. Gerade auf den Verbindungsstraßen zwischen Küstenorten, Urbanisationen und Inlandsgemeinden treffen Autos, Lieferdienste, Motorräder, Rennradfahrer, E-Scooter und Wohnmobile oft auf wenig Platz. Die neue Regelung setzt deshalb vor allem bei Schutzabständen, Ausrüstungspflichten und klareren Regeln beim Überholen an.
Für E-Scooter und andere Vehículos de Movilidad Personal, kurz VMP, wird ein Mindestalter von 15 Jahren eingeführt. Außerdem müssen Fahrer künftig einen Helm tragen. Bei Nacht oder schlechter Sicht kommt eine Warnweste hinzu.
Für gewerbliche Nutzer, etwa Lieferdienstfahrer auf E-Scootern, gilt die Pflicht zu Helm und Warnweste während der Arbeit dauerhaft. Verstöße werden als schwere Ordnungswidrigkeit eingestuft und können 200 Euro kosten.
Die Pflicht, die Beleuchtung auch tagsüber eingeschaltet zu haben, greift später: Sie soll ab dem 1. Oktober 2027 gelten.
Für Radfahrer wird die Helmpflicht auf Landstraßen verschärft. Bisherige Ausnahmen, etwa bei großer Hitze, langen Steigungen oder medizinischen Gründen, entfallen. Auf interurbanen Straßen gilt dann grundsätzlich: ohne Helm nicht fahren.
An der Costa Blanca betrifft das zahlreiche beliebte Strecken im Hinterland und entlang der Küste, etwa zwischen Marina Alta, Marina Baixa, Alicante und Vega Baja. Besonders relevant wird die Regel dort, wo Rennradfahrer, Pendler und Autoverkehr auf engen Straßen zusammentreffen.
Auch Autofahrer müssen beim Überholen umdenken. Wer Radfahrer auf Landstraßen überholt, muss die Geschwindigkeit um mindestens 20 km/h gegenüber dem erlaubten Tempolimit reduzieren. Der seitliche Mindestabstand von 1,5 Metern bleibt bestehen. Gibt es mehr als einen Fahrstreifen pro Richtung, muss beim Überholen komplett die Spur gewechselt werden.
Für Motorrad- und Mopedfahrer kommen neue Ausrüstungspflichten. Auf Landstraßen werden Schutzhandschuhe vorgeschrieben, auf allen Straßen geschlossenes Schuhwerk. Das gilt für Fahrer und Beifahrer. Auch hier können Verstöße mit 200 Euro sanktioniert werden.
Bei den Handschuhen bleibt ein technischer Punkt offen: Die genauen Anforderungen werden noch per Ministerialverordnung geregelt. Bis dahin orientiert sich die Pflicht an den Schutzmerkmalen handelsüblicher Motorradhandschuhe.
Neu ist auch die Regel zum rechten Seitenstreifen. Motorräder dürfen ihn bei Stau oder stockendem Verkehr nutzen, allerdings nur auf ausdrücklich ausgeschilderten Abschnitten und mit maximal 30 km/h. Ohne Beschilderung bleibt das Fahren auf dem Seitenstreifen verboten.
Ab dem 1. Oktober 2027 müssen Schutzhelme für Mopedfahrer homologiert sein. Eine bloße Zertifizierung reicht dann nicht mehr.
Bei Stau auf Autobahnen und Schnellstraßen müssen Fahrzeuge künftig eine freie Spur in der Mitte bilden. Dieser carril de emergencia soll Polizei, Rettungsdiensten und anderen Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt erleichtern.
Für viele deutschsprachige Residenten ist das Prinzip aus Deutschland oder Österreich bekannt. In Spanien war es im Alltag bisher weniger fest verankert. Ab Oktober 2026 wird die Rettungsgasse ausdrücklich vorgeschrieben.
An der Costa Blanca ist das vor allem auf stark befahrenen Achsen wie der AP-7, der A-7, der N-332 und rund um größere Zufahrten in die Küstenorte relevant.
Wer an einem Pannenfahrzeug, einer Unfallstelle, einem Abschleppdienst, Straßenarbeiten oder Einsatzfahrzeugen vorbeifährt, muss künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
Zusätzlich muss die Geschwindigkeit um mindestens 20 km/h gegenüber dem Tempolimit reduziert werden.
Im Alltag kann das viele Situationen betreffen: liegengebliebene Fahrzeuge am Straßenrand, kommunale Arbeiten, Müllabfuhr, Polizeikontrollen oder Abschleppdienste an Ortsdurchfahrten und Küstenstraßen.
Mehrere Ausnahmen von der Gurtpflicht werden gestrichen. Taxifahrer, Fahrer von Güterfahrzeugen und Fahrlehrer müssen künftig ebenfalls jederzeit angeschnallt sein.
Auch innerorts ändert sich einiges. Sichere Schulwege erhalten einen eigenen rechtlichen Rahmen. Zudem darf an Fußgängerampeln blinkendes Gelb für Fahrzeuge grundsätzlich nicht mehr gleichzeitig mit Grün für Fußgänger geschaltet werden.
Für Gemeinden an der Costa Blanca könnte das vor allem bei Schulumfeldern, engen Ortskernen und stark genutzten Fußgängerbereichen relevant werden.
Für Wohnmobile wird die Grenze zwischen Parken und Campen genauer gezogen. Beim Abstellen dürfen keine Teile über die Fahrzeugkontur hinausragen. Das Fahrzeug muss auf den Reifen stehen. Flüssigkeiten aus dem Innenraum dürfen nicht abgelassen werden.
Normales Parken bleibt damit möglich. Anders kann es aussehen, wenn Markisen, Stützen, Tische, Stühle oder Abläufe genutzt werden. Dann kann aus einem geparkten Fahrzeug schnell eine Camping-Situation werden.
An der Costa Blanca ist das besonders wichtig, weil viele Gemeinden seit Jahren strenger gegen wildes Campen und dauerhaft abgestellte Wohnmobile vorgehen. Zusätzlich zu den landesweiten Regeln bleiben kommunale Vorschriften zu beachten.
Ab dem 1. Oktober 2026 gelten unter anderem: Mindestalter 15 Jahre für E-Scooter, Helmpflicht für VMP, Warnweste bei Nacht oder schlechter Sicht, verallgemeinerte Helmpflicht für Radfahrer auf Landstraßen, neue Überholregeln, Rettungsgasse bei Stau, mehr Abstand an Pannen- und Einsatzstellen, strengere Gurtpflicht sowie präzisere Regeln für Wohnmobile.
Ab dem 1. Oktober 2027 soll bei E-Scootern die Pflicht zur Beleuchtung auch am Tag greifen. Ebenfalls ab diesem Datum müssen Schutzhelme für Mopedfahrer homologiert sein.
Ja. Die spanische Straßenverkehrsordnung gilt im gesamten Staatsgebiet und damit auch in der Provinz Alicante und der gesamten Region Valencia.
Nein. Die neue allgemeine Helmpflicht betrifft Landstraßen. Innerorts gelten die bisherigen Regeln weiter.
Nein. Das ist nur auf ausgeschilderten Abschnitten erlaubt und nur bis maximal 30 km/h.
Ja, sofern sie wie ein normales Fahrzeug abgestellt sind. Wer Markisen, Stützen, Stühle oder andere Campingelemente nutzt, kann jedoch gegen Regeln verstoßen. Zusätzlich gelten die jeweiligen Gemeindevorschriften.
Quellenhinweis: Grundlage ist das Real Decreto 518/2026 vom 24. Juni 2026, veröffentlicht im Boletín Oficial del Estado am 26. Juni 2026, sowie die Informationen der Dirección General de Tráfico zur Reform des Reglamento General de Circulación.