Costa Blanca Magazine

REKLAME

Røykforbudsloven i Spania: Røykfrie terrasser og strender

Røykforbudsloven i Spania: Røykfrie terrasser og strender

Rauchen beim Kaffee auf der Terrasse, am Strand oder während eines Open-Air-Konzerts könnte bald untersagt sein. Die spanische Regierung hat den Entwurf für ein deutlich strengeres Antirauchergesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht. An der Costa Blanca wären vor allem Gastronomie, Strandbesucher, Wohnanlagen und Veranstalter betroffen. In Kraft ist die Reform jedoch noch nicht.

Der spanische Ministerrat hat am 21. Juli 2026 den Gesetzentwurf zur Änderung der bisherigen Tabakgesetzgebung beschlossen

und an die Cortes Generales weitergeleitet. Geplant ist die umfangreichste Ausweitung der rauchfreien Bereiche seit mehr als

einem Jahrzehnt. Für die Costa Blanca wären die Auswirkungen im Alltag deutlich sichtbar. Von den Restaurantterrassen in Dénia, Calpe und

Benidorm über die Strände von Alicante und Torrevieja bis zu Gemeinschaftspools, Konzerten und Stadtfesten würden zahlreiche

Bereiche erfasst, die bislang ganz oder teilweise vom Rauchverbot ausgenommen sind.

Wo das Rauchen künftig verboten werden soll

  • Terrassen von Bars und Restaurants

Das geplante Verbot soll sämtliche Außenbereiche gastronomischer Betriebe umfassen. Damit wäre Rauchen weder an offenen

Tischen noch unter Markisen oder auf seitlich geschützten Terrassen erlaubt. Die derzeitige Unterscheidung zwischen Innen- und

Außenbereich würde für gastronomische Terrassen entfallen. Nach der aktuell geltenden Regelung gilt eine Terrasse als Außenbereich,

wenn sie nicht überdacht ist oder höchstens von zwei Wänden beziehungsweise seitlichen Begrenzungen umgeben wird. Dort darf

grundsätzlich geraucht werden, sofern der Betreiber oder eine örtliche Regelung kein Verbot vorsieht.

Wird der Entwurf in dieser Form verabschiedet, müssten Bars, Cafés und Restaurants ihre Terrassen vollständig rauchfrei halten.

Ausgewiesene Rauchertische oder Aschenbecher im Gästebereich wären damit nicht mehr zulässig.

  • Strände an der gesamten Costa Blanca

Auch Meeres- und Flussstrände sollen ausdrücklich in die Liste der rauchfreien Bereiche aufgenommen werden. Das Verbot würde

damit nicht nur einzelne kommunale Nichtraucherzonen betreffen, sondern grundsätzlich für Strände in ganz Spanien gelten.

Für die Küstengemeinden zwischen Dénia und Pilar de la Horadada wäre das eine weitreichende Änderung. Die konkrete Abgrenzung –

etwa gegenüber Promenaden, Zugangswegen, Hafenbereichen oder gastronomisch genutzten Flächen am Strand – dürfte von der

endgültigen Gesetzesfassung und den späteren Umsetzungsvorgaben abhängen.

  • Gemeinschaftspools und Sportanlagen

Rauchfrei werden sollen außerdem Schwimmbäder mit gemeinschaftlicher Nutzung sowie Sportanlagen. Der Entwurf unterscheidet

dabei nicht grundsätzlich zwischen Innen- und Außenbereichen. Erfasst wären somit insbesondere öffentlich zugängliche Schwimmbäder

und gemeinschaftlich genutzte Poolanlagen.

Für Eigentümergemeinschaften an der Costa Blanca ist dieser Punkt besonders relevant. Bei vielen Apartmentanlagen gehört der Pool zum

gemeinschaftlichen Bereich. Nach Inkrafttreten könnten Hausordnungen, Beschilderung und die Nutzung von Liegeflächen angepasst werden müssen.

  • Konzerte, Feste und Veranstaltungen im Freien

Das Rauchverbot soll ebenfalls für Bereiche gelten, in denen öffentliche Veranstaltungen stattfinden – auch unter freiem Himmel. Dazu gehören

nach Angaben des Gesundheitsministeriums unter anderem Konzerte, Theater- und Kinovorführungen sowie weitere öffentliche Veranstaltungen.

Betroffen wären damit beispielsweise abgesperrte Festivalgelände, Konzertareale, Zuschauerbereiche und viele kommunale Veranstaltungsflächen.

Bei Patronatsfesten oder frei zugänglichen Feiern wird entscheidend sein, wie das jeweilige Veranstaltungsgelände abgegrenzt und kontrolliert wird.

  • Haltestellen, Bahnsteige und Verkehrsmittel

Der Gesetzentwurf erweitert die rauchfreien Zonen außerdem auf Bushaltestellen mit Überdachung, Bahnsteige, Busbahnhöfe und weitere Bereiche

des öffentlichen Verkehrs. Auch in Taxis, VTC-Fahrzeugen und betrieblich genutzten Fahrzeugen soll Rauchen untersagt sein. Für Arbeitsfahrzeuge

ist eine Ausnahme vorgesehen, wenn sie ausschließlich privat genutzt werden.

  • 15 Meter Abstand zu Schulen, Kliniken und Behörden

Rund um besonders sensible Einrichtungen ist ein rauchfreier Schutzbereich geplant. Innerhalb von 15 Metern zu den Eingängen bestimmter

Gebäude und Anlagen soll weder geraucht noch gedampft werden dürfen. Dazu zählen unter anderem:

  • öffentliche Gebäude und Behörden
  • Krankenhäuser, Gesundheitszentren und private Kliniken
  • Schulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen
  • soziale Einrichtungen
  • Bibliotheken, Museen und Kulturzentren
  • Sportstätten
  • Spielplätze und abgegrenzte Kinderbereiche

Maßgeblich wäre der Abstand zum jeweiligen Zugang, nicht die gesamte Grundstücksgrenze.

  • Vapes und Shishas werden Zigaretten gleichgestellt

Die Reform betrifft nicht nur klassische Tabakzigaretten. E-Zigaretten mit und ohne Nikotin, Tabakerhitzer, pflanzliche Rauchprodukte und

Shishas sollen in den rauchfreien Bereichen denselben Einschränkungen unterliegen. Wo das Rauchen verboten ist, dürfte damit auch

nicht mehr gedampft werden. Nikotinbeutel sollen nach der derzeit veröffentlichten Fassung nicht unter alle räumlichen Nutzungsverbote

fallen; ihr Konsum durch Minderjährige soll jedoch untersagt werden. Die Werbung und Verkaufsförderung für Vapes und verwandte Produkte

soll ebenfalls deutlich eingeschränkt werden. Ihr Verkauf soll auf spezialisierte Geschäfte begrenzt werden, die keine von außen sichtbare

Werbung für diese Produkte zeigen dürfen.

  • Minderjährige dürfen nicht mehr rauchen oder dampfen

Bislang verbietet das spanische Gesetz vor allem den Verkauf und die Abgabe von Tabak an Personen unter 18 Jahren. Der neue Entwurf

untersagt erstmals ausdrücklich auch den Konsum durch Minderjährige. Das betrifft neben klassischen Zigaretten auch elektronische

Zigaretten und weitere tabak- oder nikotinbezogene Produkte. Die konkreten Sanktionen können sich während des parlamentarischen

Verfahrens noch ändern.

Noch gelten die bisherigen Regeln

Der Beschluss des Ministerrats bedeutet nicht, dass die neuen Verbote bereits gelten. Der Entwurf muss zunächst im spanischen Parlament

beraten werden. Abgeordnete und Fraktionen können Änderungen beantragen, einzelne Bestimmungen abschwächen, verschärfen oder streichen.

Erst nach der endgültigen Zustimmung von Kongress und Senat sowie der Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger BOE wird die Reform

verbindlich. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Rechtslage: Auf ordnungsgemäß offenen Terrassen darf grundsätzlich weiter geraucht werden,

sofern keine kommunale Regelung oder Entscheidung des Betreibers entgegensteht. Der im Jahr 2025 veröffentlichte Vorentwurf sah ein Inkrafttreten

20 Tage nach der Veröffentlichung im BOE vor. Ob diese Frist im endgültigen Gesetz unverändert bleibt, steht erst nach Abschluss des parlamentarischen

Verfahrens fest.

Was die Reform an der Costa Blanca praktisch bedeutet

Die geplanten Verbote würden in ganz Spanien als gesetzlicher Mindeststandard gelten. Die Generalitat Valenciana und die Gemeinden könnten

diesen Schutz voraussichtlich durch zusätzliche rauchfreie Bereiche ergänzen, die staatlichen Vorgaben jedoch nicht lockern.

Für Rathäuser, Betreiber und Eigentümergemeinschaften dürfte die Reform vor allem organisatorische Folgen haben: Beschilderungen müssten angepasst,

Aschenbecher entfernt und Haus- oder Nutzungsordnungen überprüft werden. Wie intensiv kontrolliert wird und welche Behörden zuständig sind, hängt

vom jeweiligen Bereich und den späteren Ausführungsbestimmungen ab.

Für den Moment ändert sich an Terrassen, Stränden und Poolanlagen noch nichts. Entscheidend ist die endgültige Fassung, die nach den parlamentarischen

Beratungen im BOE veröffentlicht wird.

Del artikkelen

REKLAME

Andre temaer

Politikk

Også interessant

Politikk Nyheter og politikk Lokalt Bedrifter på Costa Blanca