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Der spanische Ministerrat hat am 21. Juli 2026 den Gesetzentwurf zur Änderung der bisherigen Tabakgesetzgebung beschlossen
und an die Cortes Generales weitergeleitet. Geplant ist die umfangreichste Ausweitung der rauchfreien Bereiche seit mehr als
einem Jahrzehnt. Für die Costa Blanca wären die Auswirkungen im Alltag deutlich sichtbar. Von den Restaurantterrassen in Dénia, Calpe und
Benidorm über die Strände von Alicante und Torrevieja bis zu Gemeinschaftspools, Konzerten und Stadtfesten würden zahlreiche
Bereiche erfasst, die bislang ganz oder teilweise vom Rauchverbot ausgenommen sind.
Das geplante Verbot soll sämtliche Außenbereiche gastronomischer Betriebe umfassen. Damit wäre Rauchen weder an offenen
Tischen noch unter Markisen oder auf seitlich geschützten Terrassen erlaubt. Die derzeitige Unterscheidung zwischen Innen- und
Außenbereich würde für gastronomische Terrassen entfallen. Nach der aktuell geltenden Regelung gilt eine Terrasse als Außenbereich,
wenn sie nicht überdacht ist oder höchstens von zwei Wänden beziehungsweise seitlichen Begrenzungen umgeben wird. Dort darf
grundsätzlich geraucht werden, sofern der Betreiber oder eine örtliche Regelung kein Verbot vorsieht.
Wird der Entwurf in dieser Form verabschiedet, müssten Bars, Cafés und Restaurants ihre Terrassen vollständig rauchfrei halten.
Ausgewiesene Rauchertische oder Aschenbecher im Gästebereich wären damit nicht mehr zulässig.
Auch Meeres- und Flussstrände sollen ausdrücklich in die Liste der rauchfreien Bereiche aufgenommen werden. Das Verbot würde
damit nicht nur einzelne kommunale Nichtraucherzonen betreffen, sondern grundsätzlich für Strände in ganz Spanien gelten.
Für die Küstengemeinden zwischen Dénia und Pilar de la Horadada wäre das eine weitreichende Änderung. Die konkrete Abgrenzung –
etwa gegenüber Promenaden, Zugangswegen, Hafenbereichen oder gastronomisch genutzten Flächen am Strand – dürfte von der
endgültigen Gesetzesfassung und den späteren Umsetzungsvorgaben abhängen.
Rauchfrei werden sollen außerdem Schwimmbäder mit gemeinschaftlicher Nutzung sowie Sportanlagen. Der Entwurf unterscheidet
dabei nicht grundsätzlich zwischen Innen- und Außenbereichen. Erfasst wären somit insbesondere öffentlich zugängliche Schwimmbäder
und gemeinschaftlich genutzte Poolanlagen.
Für Eigentümergemeinschaften an der Costa Blanca ist dieser Punkt besonders relevant. Bei vielen Apartmentanlagen gehört der Pool zum
gemeinschaftlichen Bereich. Nach Inkrafttreten könnten Hausordnungen, Beschilderung und die Nutzung von Liegeflächen angepasst werden müssen.
Das Rauchverbot soll ebenfalls für Bereiche gelten, in denen öffentliche Veranstaltungen stattfinden – auch unter freiem Himmel. Dazu gehören
nach Angaben des Gesundheitsministeriums unter anderem Konzerte, Theater- und Kinovorführungen sowie weitere öffentliche Veranstaltungen.
Betroffen wären damit beispielsweise abgesperrte Festivalgelände, Konzertareale, Zuschauerbereiche und viele kommunale Veranstaltungsflächen.
Bei Patronatsfesten oder frei zugänglichen Feiern wird entscheidend sein, wie das jeweilige Veranstaltungsgelände abgegrenzt und kontrolliert wird.
Der Gesetzentwurf erweitert die rauchfreien Zonen außerdem auf Bushaltestellen mit Überdachung, Bahnsteige, Busbahnhöfe und weitere Bereiche
des öffentlichen Verkehrs. Auch in Taxis, VTC-Fahrzeugen und betrieblich genutzten Fahrzeugen soll Rauchen untersagt sein. Für Arbeitsfahrzeuge
ist eine Ausnahme vorgesehen, wenn sie ausschließlich privat genutzt werden.
Rund um besonders sensible Einrichtungen ist ein rauchfreier Schutzbereich geplant. Innerhalb von 15 Metern zu den Eingängen bestimmter
Gebäude und Anlagen soll weder geraucht noch gedampft werden dürfen. Dazu zählen unter anderem:
Maßgeblich wäre der Abstand zum jeweiligen Zugang, nicht die gesamte Grundstücksgrenze.
Die Reform betrifft nicht nur klassische Tabakzigaretten. E-Zigaretten mit und ohne Nikotin, Tabakerhitzer, pflanzliche Rauchprodukte und
Shishas sollen in den rauchfreien Bereichen denselben Einschränkungen unterliegen. Wo das Rauchen verboten ist, dürfte damit auch
nicht mehr gedampft werden. Nikotinbeutel sollen nach der derzeit veröffentlichten Fassung nicht unter alle räumlichen Nutzungsverbote
fallen; ihr Konsum durch Minderjährige soll jedoch untersagt werden. Die Werbung und Verkaufsförderung für Vapes und verwandte Produkte
soll ebenfalls deutlich eingeschränkt werden. Ihr Verkauf soll auf spezialisierte Geschäfte begrenzt werden, die keine von außen sichtbare
Werbung für diese Produkte zeigen dürfen.
Bislang verbietet das spanische Gesetz vor allem den Verkauf und die Abgabe von Tabak an Personen unter 18 Jahren. Der neue Entwurf
untersagt erstmals ausdrücklich auch den Konsum durch Minderjährige. Das betrifft neben klassischen Zigaretten auch elektronische
Zigaretten und weitere tabak- oder nikotinbezogene Produkte. Die konkreten Sanktionen können sich während des parlamentarischen
Verfahrens noch ändern.
Der Beschluss des Ministerrats bedeutet nicht, dass die neuen Verbote bereits gelten. Der Entwurf muss zunächst im spanischen Parlament
beraten werden. Abgeordnete und Fraktionen können Änderungen beantragen, einzelne Bestimmungen abschwächen, verschärfen oder streichen.
Erst nach der endgültigen Zustimmung von Kongress und Senat sowie der Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger BOE wird die Reform
verbindlich. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Rechtslage: Auf ordnungsgemäß offenen Terrassen darf grundsätzlich weiter geraucht werden,
sofern keine kommunale Regelung oder Entscheidung des Betreibers entgegensteht. Der im Jahr 2025 veröffentlichte Vorentwurf sah ein Inkrafttreten
20 Tage nach der Veröffentlichung im BOE vor. Ob diese Frist im endgültigen Gesetz unverändert bleibt, steht erst nach Abschluss des parlamentarischen
Verfahrens fest.
Die geplanten Verbote würden in ganz Spanien als gesetzlicher Mindeststandard gelten. Die Generalitat Valenciana und die Gemeinden könnten
diesen Schutz voraussichtlich durch zusätzliche rauchfreie Bereiche ergänzen, die staatlichen Vorgaben jedoch nicht lockern.
Für Rathäuser, Betreiber und Eigentümergemeinschaften dürfte die Reform vor allem organisatorische Folgen haben: Beschilderungen müssten angepasst,
Aschenbecher entfernt und Haus- oder Nutzungsordnungen überprüft werden. Wie intensiv kontrolliert wird und welche Behörden zuständig sind, hängt
vom jeweiligen Bereich und den späteren Ausführungsbestimmungen ab.
Für den Moment ändert sich an Terrassen, Stränden und Poolanlagen noch nichts. Entscheidend ist die endgültige Fassung, die nach den parlamentarischen
Beratungen im BOE veröffentlicht wird.
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