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Loi antitabac en Espagne : terrasses et plages sans tabac

Loi antitabac en Espagne : terrasses et plages sans tabac

Rauchen beim Kaffee auf der Terrasse, am Strand oder während eines Open-Air-Konzerts könnte bald untersagt sein. Die spanische Regierung hat den Entwurf für ein deutlich strengeres Antirauchergesetz auf den parlamentarischen Weg gebracht. An der Costa Blanca wären vor allem Gastronomie, Strandbesucher, Wohnanlagen und Veranstalter betroffen. In Kraft ist die Reform jedoch noch nicht.

Le 21 juillet 2026, le Conseil des ministres espagnol a adopté le projet de loi visant à modifier la législation en vigueur sur le tabac

et transmis aux Cortes Generales. Il s'agit de l'extension la plus importante des zones non-fumeurs depuis plus de

une décennie. Pour la Costa Blanca, les répercussions seraient clairement perceptibles au quotidien. Depuis les terrasses des restaurants de Dénia, Calpe et

De Benidorm aux plages d'Alicante et de Torrevieja, en passant par les piscines communautaires, les concerts et les fêtes de ville, il y aurait de nombreuses

couvre des domaines qui étaient jusqu'à présent totalement ou partiellement exclus de l'interdiction de fumer.

Les lieux où il sera interdit de fumer à l'avenir

  • Terrasses des bars et des restaurants

L'interdiction prévue devrait s'étendre à l'ensemble des espaces extérieurs des établissements de restauration. Il ne serait donc plus possible de fumer ni dans les espaces ouverts

Les tables sont encore autorisées sous les auvents ou sur les terrasses protégées sur les côtés. La distinction actuelle entre l'intérieur et

Les espaces extérieurs ne seraient plus considérés comme des terrasses de restauration. Selon la réglementation actuellement en vigueur, une terrasse est considérée comme un espace extérieur,

si elle n'est pas couverte ou si elle n'est entourée que de deux murs ou de deux limites latérales au maximum. À cet endroit, il est permis de

Il est en principe autorisé de fumer, sauf si l'exploitant ou une réglementation locale prévoit une interdiction.

Si le projet de loi est adopté sous cette forme, les bars, cafés et restaurants devront interdire totalement de fumer sur leurs terrasses.

Les tables réservées aux fumeurs ou les cendriers dans l'espace réservé aux clients ne seraient donc plus autorisés.

  • Les plages de toute la Costa Blanca

Les plages maritimes et fluviales doivent également être expressément ajoutées à la liste des zones non-fumeurs. L'interdiction s'appliquerait

afin qu'elles ne concernent pas uniquement certaines zones non-fumeurs municipales, mais s'appliquent de manière générale à toutes les plages d'Espagne.

Pour les communes côtières situées entre Dénia et Pilar de la Horadada, cela représenterait un changement majeur. La délimitation précise –

notamment à proximité des promenades, des voies d'accès, des zones portuaires ou des espaces de restauration sur la plage – devrait être prise en compte par la

dépendront de la version définitive de la loi et des modalités de mise en œuvre qui seront fixées ultérieurement.

  • Gemeinschaftspools und Sportanlagen

Rauchfrei werden sollen außerdem Schwimmbäder mit gemeinschaftlicher Nutzung sowie Sportanlagen. Der Entwurf unterscheidet

dabei nicht grundsätzlich zwischen Innen- und Außenbereichen. Erfasst wären somit insbesondere öffentlich zugängliche Schwimmbäder

und gemeinschaftlich genutzte Poolanlagen.

Für Eigentümergemeinschaften an der Costa Blanca ist dieser Punkt besonders relevant. Bei vielen Apartmentanlagen gehört der Pool zum

gemeinschaftlichen Bereich. Nach Inkrafttreten könnten Hausordnungen, Beschilderung und die Nutzung von Liegeflächen angepasst werden müssen.

  • Konzerte, Feste und Veranstaltungen im Freien

Das Rauchverbot soll ebenfalls für Bereiche gelten, in denen öffentliche Veranstaltungen stattfinden – auch unter freiem Himmel. Dazu gehören

nach Angaben des Gesundheitsministeriums unter anderem Konzerte, Theater- und Kinovorführungen sowie weitere öffentliche Veranstaltungen.

Betroffen wären damit beispielsweise abgesperrte Festivalgelände, Konzertareale, Zuschauerbereiche und viele kommunale Veranstaltungsflächen.

Bei Patronatsfesten oder frei zugänglichen Feiern wird entscheidend sein, wie das jeweilige Veranstaltungsgelände abgegrenzt und kontrolliert wird.

  • Haltestellen, Bahnsteige und Verkehrsmittel

Der Gesetzentwurf erweitert die rauchfreien Zonen außerdem auf Bushaltestellen mit Überdachung, Bahnsteige, Busbahnhöfe und weitere Bereiche

des öffentlichen Verkehrs. Auch in Taxis, VTC-Fahrzeugen und betrieblich genutzten Fahrzeugen soll Rauchen untersagt sein. Für Arbeitsfahrzeuge

ist eine Ausnahme vorgesehen, wenn sie ausschließlich privat genutzt werden.

  • 15 Meter Abstand zu Schulen, Kliniken und Behörden

Rund um besonders sensible Einrichtungen ist ein rauchfreier Schutzbereich geplant. Innerhalb von 15 Metern zu den Eingängen bestimmter

Gebäude und Anlagen soll weder geraucht noch gedampft werden dürfen. Dazu zählen unter anderem:

  • öffentliche Gebäude und Behörden
  • Krankenhäuser, Gesundheitszentren und private Kliniken
  • Schulen, Universitäten und Bildungseinrichtungen
  • soziale Einrichtungen
  • Bibliotheken, Museen und Kulturzentren
  • Sportstätten
  • Spielplätze und abgegrenzte Kinderbereiche

Maßgeblich wäre der Abstand zum jeweiligen Zugang, nicht die gesamte Grundstücksgrenze.

  • Vapes und Shishas werden Zigaretten gleichgestellt

Die Reform betrifft nicht nur klassische Tabakzigaretten. E-Zigaretten mit und ohne Nikotin, Tabakerhitzer, pflanzliche Rauchprodukte und

Shishas sollen in den rauchfreien Bereichen denselben Einschränkungen unterliegen. Wo das Rauchen verboten ist, dürfte damit auch

nicht mehr gedampft werden. Nikotinbeutel sollen nach der derzeit veröffentlichten Fassung nicht unter alle räumlichen Nutzungsverbote

fallen; ihr Konsum durch Minderjährige soll jedoch untersagt werden. Die Werbung und Verkaufsförderung für Vapes und verwandte Produkte

soll ebenfalls deutlich eingeschränkt werden. Ihr Verkauf soll auf spezialisierte Geschäfte begrenzt werden, die keine von außen sichtbare

Werbung für diese Produkte zeigen dürfen.

  • Minderjährige dürfen nicht mehr rauchen oder dampfen

Bislang verbietet das spanische Gesetz vor allem den Verkauf und die Abgabe von Tabak an Personen unter 18 Jahren. Der neue Entwurf

untersagt erstmals ausdrücklich auch den Konsum durch Minderjährige. Das betrifft neben klassischen Zigaretten auch elektronische

Zigaretten und weitere tabak- oder nikotinbezogene Produkte. Die konkreten Sanktionen können sich während des parlamentarischen

Verfahrens noch ändern.

Noch gelten die bisherigen Regeln

Der Beschluss des Ministerrats bedeutet nicht, dass die neuen Verbote bereits gelten. Der Entwurf muss zunächst im spanischen Parlament

beraten werden. Abgeordnete und Fraktionen können Änderungen beantragen, einzelne Bestimmungen abschwächen, verschärfen oder streichen.

Erst nach der endgültigen Zustimmung von Kongress und Senat sowie der Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger BOE wird die Reform

verbindlich. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Rechtslage: Auf ordnungsgemäß offenen Terrassen darf grundsätzlich weiter geraucht werden,

sofern keine kommunale Regelung oder Entscheidung des Betreibers entgegensteht. Der im Jahr 2025 veröffentlichte Vorentwurf sah ein Inkrafttreten

20 Tage nach der Veröffentlichung im BOE vor. Ob diese Frist im endgültigen Gesetz unverändert bleibt, steht erst nach Abschluss des parlamentarischen

Verfahrens fest.

Was die Reform an der Costa Blanca praktisch bedeutet

Die geplanten Verbote würden in ganz Spanien als gesetzlicher Mindeststandard gelten. Die Generalitat Valenciana und die Gemeinden könnten

diesen Schutz voraussichtlich durch zusätzliche rauchfreie Bereiche ergänzen, die staatlichen Vorgaben jedoch nicht lockern.

Für Rathäuser, Betreiber und Eigentümergemeinschaften dürfte die Reform vor allem organisatorische Folgen haben: Beschilderungen müssten angepasst,

Aschenbecher entfernt und Haus- oder Nutzungsordnungen überprüft werden. Wie intensiv kontrolliert wird und welche Behörden zuständig sind, hängt

vom jeweiligen Bereich und den späteren Ausführungsbestimmungen ab.

Für den Moment ändert sich an Terrassen, Stränden und Poolanlagen noch nichts. Entscheidend ist die endgültige Fassung, die nach den parlamentarischen

Beratungen im BOE veröffentlicht wird.

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