PUBLICITÉ
Le 21 juillet 2026, le Conseil des ministres espagnol a adopté le projet de loi visant à modifier la législation en vigueur sur le tabac
et transmis aux Cortes Generales. Il s'agit de l'extension la plus importante des zones non-fumeurs depuis plus de
une décennie. Pour la Costa Blanca, les répercussions seraient clairement perceptibles au quotidien. Depuis les terrasses des restaurants de Dénia, Calpe et
De Benidorm aux plages d'Alicante et de Torrevieja, en passant par les piscines communautaires, les concerts et les fêtes de ville, il y aurait de nombreuses
couvre des domaines qui étaient jusqu'à présent totalement ou partiellement exclus de l'interdiction de fumer.
L'interdiction prévue devrait s'étendre à l'ensemble des espaces extérieurs des établissements de restauration. Il ne serait donc plus possible de fumer ni dans les espaces ouverts
Les tables sont encore autorisées sous les auvents ou sur les terrasses protégées sur les côtés. La distinction actuelle entre l'intérieur et
Les espaces extérieurs ne seraient plus considérés comme des terrasses de restauration. Selon la réglementation actuellement en vigueur, une terrasse est considérée comme un espace extérieur,
si elle n'est pas couverte ou si elle n'est entourée que de deux murs ou de deux limites latérales au maximum. À cet endroit, il est permis de
Il est en principe autorisé de fumer, sauf si l'exploitant ou une réglementation locale prévoit une interdiction.
Si le projet de loi est adopté sous cette forme, les bars, cafés et restaurants devront interdire totalement de fumer sur leurs terrasses.
Les tables réservées aux fumeurs ou les cendriers dans l'espace réservé aux clients ne seraient donc plus autorisés.
Les plages maritimes et fluviales doivent également être expressément ajoutées à la liste des zones non-fumeurs. L'interdiction s'appliquerait
afin qu'elles ne concernent pas uniquement certaines zones non-fumeurs municipales, mais s'appliquent de manière générale à toutes les plages d'Espagne.
Pour les communes côtières situées entre Dénia et Pilar de la Horadada, cela représenterait un changement majeur. La délimitation précise –
notamment à proximité des promenades, des voies d'accès, des zones portuaires ou des espaces de restauration sur la plage – devrait être prise en compte par la
dépendront de la version définitive de la loi et des modalités de mise en œuvre qui seront fixées ultérieurement.
Rauchfrei werden sollen außerdem Schwimmbäder mit gemeinschaftlicher Nutzung sowie Sportanlagen. Der Entwurf unterscheidet
dabei nicht grundsätzlich zwischen Innen- und Außenbereichen. Erfasst wären somit insbesondere öffentlich zugängliche Schwimmbäder
und gemeinschaftlich genutzte Poolanlagen.
Für Eigentümergemeinschaften an der Costa Blanca ist dieser Punkt besonders relevant. Bei vielen Apartmentanlagen gehört der Pool zum
gemeinschaftlichen Bereich. Nach Inkrafttreten könnten Hausordnungen, Beschilderung und die Nutzung von Liegeflächen angepasst werden müssen.
Das Rauchverbot soll ebenfalls für Bereiche gelten, in denen öffentliche Veranstaltungen stattfinden – auch unter freiem Himmel. Dazu gehören
nach Angaben des Gesundheitsministeriums unter anderem Konzerte, Theater- und Kinovorführungen sowie weitere öffentliche Veranstaltungen.
Betroffen wären damit beispielsweise abgesperrte Festivalgelände, Konzertareale, Zuschauerbereiche und viele kommunale Veranstaltungsflächen.
Bei Patronatsfesten oder frei zugänglichen Feiern wird entscheidend sein, wie das jeweilige Veranstaltungsgelände abgegrenzt und kontrolliert wird.
Der Gesetzentwurf erweitert die rauchfreien Zonen außerdem auf Bushaltestellen mit Überdachung, Bahnsteige, Busbahnhöfe und weitere Bereiche
des öffentlichen Verkehrs. Auch in Taxis, VTC-Fahrzeugen und betrieblich genutzten Fahrzeugen soll Rauchen untersagt sein. Für Arbeitsfahrzeuge
ist eine Ausnahme vorgesehen, wenn sie ausschließlich privat genutzt werden.
Rund um besonders sensible Einrichtungen ist ein rauchfreier Schutzbereich geplant. Innerhalb von 15 Metern zu den Eingängen bestimmter
Gebäude und Anlagen soll weder geraucht noch gedampft werden dürfen. Dazu zählen unter anderem:
Maßgeblich wäre der Abstand zum jeweiligen Zugang, nicht die gesamte Grundstücksgrenze.
Die Reform betrifft nicht nur klassische Tabakzigaretten. E-Zigaretten mit und ohne Nikotin, Tabakerhitzer, pflanzliche Rauchprodukte und
Shishas sollen in den rauchfreien Bereichen denselben Einschränkungen unterliegen. Wo das Rauchen verboten ist, dürfte damit auch
nicht mehr gedampft werden. Nikotinbeutel sollen nach der derzeit veröffentlichten Fassung nicht unter alle räumlichen Nutzungsverbote
fallen; ihr Konsum durch Minderjährige soll jedoch untersagt werden. Die Werbung und Verkaufsförderung für Vapes und verwandte Produkte
soll ebenfalls deutlich eingeschränkt werden. Ihr Verkauf soll auf spezialisierte Geschäfte begrenzt werden, die keine von außen sichtbare
Werbung für diese Produkte zeigen dürfen.
Bislang verbietet das spanische Gesetz vor allem den Verkauf und die Abgabe von Tabak an Personen unter 18 Jahren. Der neue Entwurf
untersagt erstmals ausdrücklich auch den Konsum durch Minderjährige. Das betrifft neben klassischen Zigaretten auch elektronische
Zigaretten und weitere tabak- oder nikotinbezogene Produkte. Die konkreten Sanktionen können sich während des parlamentarischen
Verfahrens noch ändern.
Der Beschluss des Ministerrats bedeutet nicht, dass die neuen Verbote bereits gelten. Der Entwurf muss zunächst im spanischen Parlament
beraten werden. Abgeordnete und Fraktionen können Änderungen beantragen, einzelne Bestimmungen abschwächen, verschärfen oder streichen.
Erst nach der endgültigen Zustimmung von Kongress und Senat sowie der Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger BOE wird die Reform
verbindlich. Bis dahin bleibt es bei der bisherigen Rechtslage: Auf ordnungsgemäß offenen Terrassen darf grundsätzlich weiter geraucht werden,
sofern keine kommunale Regelung oder Entscheidung des Betreibers entgegensteht. Der im Jahr 2025 veröffentlichte Vorentwurf sah ein Inkrafttreten
20 Tage nach der Veröffentlichung im BOE vor. Ob diese Frist im endgültigen Gesetz unverändert bleibt, steht erst nach Abschluss des parlamentarischen
Verfahrens fest.
Die geplanten Verbote würden in ganz Spanien als gesetzlicher Mindeststandard gelten. Die Generalitat Valenciana und die Gemeinden könnten
diesen Schutz voraussichtlich durch zusätzliche rauchfreie Bereiche ergänzen, die staatlichen Vorgaben jedoch nicht lockern.
Für Rathäuser, Betreiber und Eigentümergemeinschaften dürfte die Reform vor allem organisatorische Folgen haben: Beschilderungen müssten angepasst,
Aschenbecher entfernt und Haus- oder Nutzungsordnungen überprüft werden. Wie intensiv kontrolliert wird und welche Behörden zuständig sind, hängt
vom jeweiligen Bereich und den späteren Ausführungsbestimmungen ab.
Für den Moment ändert sich an Terrassen, Stränden und Poolanlagen noch nichts. Entscheidend ist die endgültige Fassung, die nach den parlamentarischen
Beratungen im BOE veröffentlicht wird.
PUBLICITÉ