Costa Blanca Magazin

Führerschein in Spanien - Wer umtauschen muss und wie es funktioniert

Führerschein in Spanien: Wer umtauschen muss – und wie es funktioniert

Internationale Residenten in Spanien müssen ihre Fahrerlaubnis unter bestimmten Bedingungen in ein spanisches Dokument umwandeln. Wir erklären die Fristen, Abläufe und Unterschiede.

Wer seinen Hauptwohnsitz nach Spanien verlegt, kommt um das Thema Führerschein früher oder später nicht herum. Ob und wann ein Umtausch nötig ist, hängt vor allem vom Ausstellungsdatum und der Gültigkeit der bestehenden Fahr­erlaubnis ab.

Für unbefristete Führerscheine – etwa ältere Papierformate oder Scheckkarten ohne Ablaufdatum – gilt: Spätestens zwei Jahre nach der Anmeldung in Spanien muss das Dokument in einen spanischen Führerschein umgewandelt werden. Befristete Führerscheine, wie sie seit 2013 in vielen EU-Ländern mit einer 15-jährigen Laufzeit ausgestellt werden, sind hier bis zum Ablaufdatum gültig und werden erst dann ersetzt.
Der Umtausch selbst ist kein Hexenwerk, erfordert aber gute Vorbereitung. Zuständig ist die spanische Verkehrsbehörde DGT. Benötigt werden Ausweis oder Reisepass, der Originalführerschein, eine Meldebescheinigung, ein aktuelles Passfoto, das Antragsformular sowie eine Bescheinigung über den vorgeschriebenen medizinischen Eignungstest. Dieser Test – meist in autorisierten Zentren – überprüft Sehkraft, Reaktion und allgemeine Fahrtauglichkeit. Für die Verwaltungsgebühr fallen rund 94 Euro an, der Test kostet je nach Anbieter zwischen 30 und 50 Euro.

So läuft der Umtauschprozess
1. Terminvereinbarung: online oder telefonisch bei der spanischen Verkehrsbehörde (DGT).

2. Benötigte Unterlagen:
▶ Gültiger Reisepass oder Personalausweis
▶ Original des Führerscheins
▶ Nachweis des spanischen Wohnsitzes (z.B. Meldebescheinigung)
▶ Bescheinigung über den medizinischen Eignungstest
▶ Aktuelles Passfoto (32 × 26 mm)
▶ Ausgefülltes Antragsformular

3. Medizinischer Eignungstest: in autorisierten Zentren; Prüfung von Sehvermögen, Reaktionsfähigkeit und allgemeiner Fahrtauglichkeit.

4. Kosten:
▶ Verwaltungsgebühr: ca. 94 €
▶ Medizinischer Test: ca. 30–50 €

5. Bearbeitungszeit: Meist we­nige Wochen nach Einreichung aller Unterlagen.

Nach Abgabe der Unterlagen wird der neue Führerschein in der Regel innerhalb weniger Wochen ausgestellt. Die spanischen Dokumente sind für die Klassen AM, A1, A2, A, B und BE zehn Jahre gültig, ab dem 65. Lebensjahr nur noch fünf. Ein wesentlicher Unterschied zum deutschen System ist das Punktesystem: In Spanien startet man mit 12 Punkten, Fahranfänger mit 8. Wer jahre­lang ohne Verstöße fährt, kann bis zu 15 Punkte erreichen. Bei Verstößen werden Punkte abgezogen – bei Alkohol am Steuer oder Handy am Steuer etwa sechs, bei Rotlichtverstößen vier. Wer auf null Punkte fällt, verliert die Fahrerlaubnis und muss einen speziellen Kurs mit Prüfung ab­solvieren.

Ein freiwilliger Umtausch ist ebenfalls möglich und kann im Alltag Vorteile bringen, etwa bei Polizeikontrollen oder bei der Anerkennung durch spanische Behörden.

Weitere Informationen, Fristen und Terminbuchungen gibt es direkt bei der Dirección General de Tráfico (DGT) – auch online unter https://www.dgt.es/nuestros-servicios/permisos-de-conducir/validez-de-tu-permiso-permiso-internacional/

▶ Start: 12 Punkte / Fahranfänger: 8 Punkte.
▶ Punktegewinn bei guter Fahrweise: +2 Punkte nach 3 Jahren ohne Verstöße, +1 Punkt nach weiteren 3 Jahren (max. 15 Punkte).
▶ Häufige Verstöße und Punkteverlust:

  • Alkohol über 0,5 ‰: 6 Punkte
  • Handy am Steuer: 6 Punkte
  • Rote Ampel überfahren: 4 Punkte
  • Kein Sicherheitsgurt: 3 Punkte
  • Geschwindigkeitsüberschreitung: 2–6 Punkte (abhängig vom Ausmaß)

▶ Verlust aller Punkte: Entzug der Fahrerlaubnis, Rückerwerb nur über Kurs & Prüfung.