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Ab 2026 treten in Spanien und speziell in der Comunitat Valenciana gleich mehrere neue Gesetze in Kraft, die das Leben vieler Residenten betreffen – ob als Immobilienbesitzer, Unternehmer oder Autofahrer. Hier sind die zentralen Punkte – und was sie im Alltag bedeuten.
Immobilienkäufe – Steuerentlastung ab Juni 2026
Wer in der Comunitat Valenciana eine Immobilie erwirbt, zahlt ab 1. Juni 2026 weniger Steuern.
▶ Die Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales, ITP) sinkt von 10% auf 9%. Nur bei Immobilien mit einem Kaufpreis von über 1 Million Euro bleibt der Satz bei 11%.
▶ Auch die Notar- und Registersteuer (Actos Jurídicos Documentados, AJD) wird gleichzeitig von 1,5% auf 1,4% gesenkt.
Für Käufer ergibt sich damit ein spürbarer Unterschied:
▶ Bei einem Kaufpreis von 600.000 € spart man rund 6.000 € an Steuern.
▶ Bei 1,2 Mio. € greift dagegen wieder der höhere Satz von 11%.
▶ Zusätzlich profitieren bestimmte Käufergruppen, etwa beruflich registrierte Landwirte (RETA), bei nicht bebaubaren Agrargrundstücken von einem reduzierten Satz von 4%.
▶ Und: Bei Projekten, die von der Regionalregierung als „von besonderem autonomen Interesse“ eingestuft werden, wird die AJD sogar halbiert.
Fazit: Wer 2026 einen Immobilienkauf plant, sollte nach Möglichkeit den Notartermin nach dem 1. Juni 2026 legen – um automatisch in den neuen, günstigeren Steuersatz zu fallen.
Erbschaften & Schenkungen – Vorteile für Geschwister und Nichten
Auch bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD) wird die Comunitat Valenciana ab 2026 familienfreundlicher.
▶ Neben der schon länger geltenden 99%-Ermäßigung für enge Familienangehörige (Eltern, Kinder, Ehepartner) erhalten ab 1. Juni 2026 erstmals auch Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten und Neffen (Gruppe III) eine Steuerermäßigung von 25%.
▶ Ab 1. Juni 2027 steigt dieser Bonus auf 50%.
Beispiel: Wird eine Immobilie mit einem steuerpflichtigen Wert von 300.000 € an eine Nichte übertragen, reduziert sich die Steuerbelastung 2026 um 25%, ab 2027 sogar um die Hälfte.
Konsequenz: Wer innerhalb der erweiterten Familie Vermögen übertragen will, kann durch geschicktes Timing – etwa eine Schenkung oder Testamentseröffnung nach dem 1. Juni 2026 – deutlich Steuern sparen.
Vermögensteuer – Höherer Freibetrag
Auch der Freibetrag bei der Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio, IP) wird angehoben.
▶ Ab dem Steuerjahr 2025 (Erklärung 2026) gilt in der Comunitat Valenciana ein Freibetrag von 1 Million Euro pro Person.
Damit werden viele Residenten mit durchschnittlichem Immobilien- oder Kapitalvermögen künftig nicht mehr steuerpflichtig.
Die Änderung betrifft sowohl spanische Steuerresidenten als auch EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in der Region.
Unternehmer & Selbstständige – Digitale Rechnungen werden Pflicht
Ab 1. Januar 2026 beginnt in Spanien die Pflicht zur elektronischen Rechnungsführung (VERI*FACTU).
▶ Zunächst für Kapitalgesellschaften, ab 1. Juli 2026 auch für Selbstständige (Autónomos).
▶ Alle Rechnungen müssen digital erstellt, mit QR-Code versehen und unveränderbar archiviert werden.
Ziel ist mehr Transparenz – doch für viele Kleinunternehmer bedeutet es neue Software, neue Prozesse und Schulungen.
Die eigentliche B2B-E-Rechnungspflicht folgt voraussichtlich 2027, sodass sich die Umstellung über zwei Jahre erstreckt.
Verkehr – Neue Warnleuchte ab 2026
Ab 1. Januar 2026 gilt auf Spaniens Straßen eine einfache, aber wichtige Neuerung:
▶ Das klassische Warndreieck wird abgeschafft. Stattdessen muss jedes Fahrzeug mit einer V-16-Warnleuchte ausgestattet sein, die im Pannenfall automatisch den Standort an die Verkehrsdirektion DGT 3.0 sendet.
▶ Nur zertifizierte, „verbundene“ Modelle sind erlaubt. Fehlende oder falsche Geräte können zu Bußgeldern führen.
Reisen – ETIAS startet später als geplant
Die Einführung des neuen EU-Einreisesystems ETIAS verzögert sich.
▶ Ursprünglich sollte die elektronische Reisegenehmigung bereits 2025 in Kraft treten – nun hat die EU den Start auf das letzte Quartal 2026 verschoben.
▶ Das System betrifft Bürger aus visumfreien Ländern, darunter das Vereinigte Königreich, die USA und Kanada.
▶ Sie müssen künftig vor der Einreise in den Schengenraum online eine Genehmigung beantragen, die drei Jahre gültig ist und rund sieben Euro kostet.
▶ Für EU-Bürger ändert sich nichts, doch britische Residenten in Spanien sollten die Verschiebung im Blick behalten und sich rechtzeitig registrieren, sobald das System aktiv ist.
Ausblick – Kleine Umstellungen, große Wirkung
2026 bringt keine steuerliche Revolution, aber viele praktische Änderungen mit deutlichen Folgen.
▶ Immobilienkäufer können tausende Euro sparen, wenn sie den richtigen Zeitpunkt wählen.
▶ Familien profitieren von neuen Steuervergünstigungen bei Erbschaften und Schenkungen.
▶ Selbstständige sollten ihre Buchhaltungssoftware rechtzeitig anpassen.
▶ Und wer mit dem Auto unterwegs ist, braucht künftig keine Warndreiecke mehr – dafür aber eine leuchtende Verbindung zur DGT.
Wer in Spanien lebt, investiert oder unternehmerisch tätig ist, sollte die kommenden Änderungen aufmerksam verfolgen. Einige der neuen Regelungen – insbesondere im Steuer- und Immobilienrecht – sind komplex und können je nach individueller Situation unterschiedlich wirken.
Eine rechtzeitige Beratung durch Steuerexperten oder Gestorías ist daher in vielen Fällen sinnvoll, um die neuen Spielräume optimal zu nutzen.