Costa Blanca Magazin

Ungerechtfertigte Kündigung Costa Blanca - Rechte & Hilfe

Ungerechtfertigte Kündigungen an der Costa Blanca

Was tun bei Kündigung in der Marina Alta oder Marina Baixa? Rechte, Fristen und Hilfe bei ungerechtfertigter Entlassung an der Costa Blanca.

Kündigungen sind nie angenehm – und im spanischen Arbeitsrecht oft komplexer, als viele erwarten. Besonders in den Regionen Marina Alta und Marina Baixa, wo viele internationale Fachkräfte, Saisonangestellte und Residenten beschäftigt sind, kommt es immer wieder zu Unsicherheiten: Welche Rechte haben Arbeitnehmer, wenn eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist?

Disziplinarisch, betriebsbedingt – oder ungerechtfertigt?
Grundsätzlich unterscheidet das spanische Arbeitsrecht zwischen disziplinarischen Kündigungen, die auf Fehlverhalten des Arbeitnehmers beruhen, und betriebsbedingten Entlassungen, wenn wirtschaft­liche Gründe eine Weiterbeschäftigung unmöglich machen.
In der Praxis aber zeigt sich: Viele Kündi­gungen sind nicht gerechtfertigt. In solchen Fällen ist es entscheidend, schnell zu reagieren und die eigenen Rechte zu kennen.

Was gilt als ungerechtfertigte Entlassung?
Eine Kündigung gilt als ungerechtfertigt, wenn sie ohne rechtlich anerkannten Grund erfolgt oder das Verfahren fehlerhaft war. Die Entlassung ist immer das letzte Mittel, das ein Arbeitgeber anwenden darf – nicht der erste Schritt.
Wer eine Kündigung erhält, sollte diese zwar schriftlich bestätigen, aber „no conforme“ (nicht einverstanden) vermerken. Das signalisiert, dass man der Begründung widerspricht und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten wird.

Der richtige Weg zur Anfechtung
1. Schlichtungsverfahren einleiten:
Innerhalb kurzer Frist muss beim zuständigen Schlichtungsamt – an der Costa Blanca in der Regel über das SERVEF/TAMIB bzw. das regionale Arbeitsgericht –

eine sogenannte papeleta de conciliación (Schlichtungsantrag) eingereicht werden. Ohne diesen Schritt kann keine Klage erfolgen. Ziel ist, den Konflikt ohne Gericht zu lösen.
2. Klage einreichen:
Wenn keine Einigung erzielt wird, bleibt der Weg vor das Arbeitsgericht (Juzgado de lo Social). Die Klage muss innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden. Das Schlichtungsverfahren unterbricht die Frist, sie läuft jedoch nach Abschluss weiter.
3. Mögliche Ergebnisse:
Erkennt der Arbeitgeber im Schlichtungstermin die Ungerechtfertigkeit an, kann der Arbeitnehmer zwischen Wiedereinstellung oder einer Abfindung wählen. Kommt es zum Prozess, entscheidet das Gericht.

Abfindung oder Wiedereinstellung
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Art der Kündigung und Dauer der Beschäftigung:
• 20 Tage pro Arbeitsjahr bei betriebsbedingten Entlassungen,
• 33 Tage pro Arbeitsjahr bei ungerechtfertigten Kündigungen (bzw. 45 Tage, wenn das Arbeitsverhältnis vor 2012 begonnen hat).
Die Verfahren dauern häufig mehrere Mo­nate – Geduld und rechtliche Begleitung sind daher unerlässlich.


Gerade in den Tourismusregionen der Marina Alta und Marina Baixa, wo viele internationale Arbeitnehmer tätig sind, kommt es immer wieder zu Unklarheiten bei Entlassungen. Wer betroffen ist, sollte die Fristen kennen, Beweise sichern und frühzeitig juristische Beratung in Anspruch nehmen. Fachanwälte für Arbeitsrecht – etwa in Dénia, Benidorm oder Altea – bieten hier schnelle und kompetente Unterstützung.