Niemand denkt gerne über den Ernstfall nach, doch genau darum geht es bei der Patientenverfügung: Sie legen im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen – und welche nicht – falls Sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In der Comunidad Valenciana gibt es klare Verfahren, um eine Patientenverfügung, auch „Voluntades Anticipadas“ genannt, rechtsgültig zu erstellen und zu registrieren. Hier erfahren Sie, wie es geht und warum dies für Residenten und Langzeitbesucher der Costa Blanca besonders wichtig ist.
Warum eine Patientenverfügung?
Das spanische Gesetz 41/2002 gibt jedem Bürger das Recht, seinen Willen in Bezug auf medizinische Behandlungen im Voraus festzulegen. Dazu zählen Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen, Organtransplantationen oder alternative Therapien. Mit einer Patientenverfügung behalten Sie die Kontrolle über Ihre medizinische Versorgung.
Zugleich entlastet die Verfügung Ihre Angehörigen, da sie in schwierigen Situationen klare Anweisungen vorliegen haben. Ärzte und Familie wissen so, wie Sie behandelt werden möchten, und müssen keine belastenden Entscheidungen treffen.
Wer kann eine Patientenverfügung erstellen?
Jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist, kann eine Patientenverfügung verfassen. Sie können eine Vertrauensperson benennen (representante), die Ihre Wünsche vertritt. Diese Person muss ausdrücklich zustimmen, diese Rolle zu übernehmen, und darf nicht gleichzeitig als Zeuge auftreten.
Wann wird eine Patientenverfügung angewandt?
Das Dokument tritt nur dann in Kraft, wenn Sie aufgrund eines Notfalls oder einer Erkrankung nicht mehr selbst entscheiden können. Wichtig ist, dass die Anweisungen mit den geltenden Gesetzen und der medizinischen Praxis übereinstimmen. Vorgaben, die diesen widersprechen, sind ungültig.
So erstellen Sie Ihre Patientenverfügung in der Comunidad Valenciana
Benötigte Unterlagen:
▶ Gültiger Personalausweis, NIE oder Reisepass.
▶ SIP-Karte (spanische Gesundheitskarte).
▶ Das Formular zur Patientenverfügung, das Sie unter folgendem Link herunterladen können: www.san.gva.es/documents/3003935/3080978/voluntades_anticipadas_es.pdf
Falls Sie eine Vertrauensperson benennen, muss diese ebenfalls anwesend sein und ihren Ausweis vorlegen.
Kann die Patientenverfügung
geändert werden?
Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern, widerrufen oder aktualisieren. Dazu erstellen Sie ein neues Dokument, das das alte ersetzt. Auch diese Änderungen müssen im Register eingetragen werden. Das Formular für Änderungen finden Sie ebenfalls unter: www.san.gva.es/documents/3003935/3080978/voluntades_anticipadas_es.pdf/ce3f3fb9-9338-331f-66ed-6b0c40243075
Warum ist die Registrierung
wichtig?
Die Registrierung stellt sicher, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall von den behandelnden Ärzten eingesehen werden kann. Ohne Eintragung besteht die Gefahr, dass Ihr Dokument übersehen wird.
Die Registrierung kann online mit einem digitalen Zertifikat erfolgen oder persönlich in den zuständigen Gesundheitszentren. Eine Liste der Servicestellen finden Sie hier:
www.san.gva.es/es/web/portal-del-paciente/saip
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen und Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Patientenverfügung erhalten Sie unter:
www.san.gva.es/es/web/portal-del-paciente/voluntades-anticipadas
Eine Patientenverfügung sorgt dafür, dass Ihre Wünsche respektiert werden – unabhängig davon, was das Leben bringt. Sie gibt Ihnen das beruhigende Gefühl, alles geregelt zu haben, und entlastet Ihre Familie in schwierigen Momenten.
Die Comunidad Valenciana bietet ein klares und unkompliziertes Verfahren, um Ihre Verfügung zu erstellen und zu registrieren. Warten Sie nicht länger – regeln Sie Ihre medizinischen Belange noch heute.