
Kapitalertragssteuer für Immobilienbesitzer – Das Wichtigste
Kapitalertragssteuer für Immobilienbesitzer – Das Wichtigste Plusvalía Municipal verstehen und ihre Auswirkungen auf Immobilientransaktionen Der Verkauf einer Immobilie an der
Seit dem 1. Juli ist in Spanien die neue europäische Verordnung für Kurzzeitvermietungen verbindlich in Kraft. Sie verpflichtet Eigentümer, ihre Ferien- und Saisonunterkünfte in ein zentrales Register einzutragen, um Transparenz zu schaffen und illegale Angebote besser kontrollieren zu können.
Nach Angaben des Wohnungsministeriums gibt es inzwischen mehrere Hunderttausend Ferienwohnungen, die regelmäßig über Plattformen wie Airbnb, Booking oder Vrbo inseriert werden. Besonders viele dieser Objekte konzentrieren sich in der Provinz Alicante – allein hier sind nach aktuellen Zahlen über 40 Prozent des gesamten spanischen Ferienwohnungsmarktes angesiedelt.
Welche Unterkünfte müssen registriert werden?
Alle Immobilien, die regelmäßig für touristische oder saisonale Aufenthalte von weniger als 31 Tagen vermietet werden, sind registrierungspflichtig – unabhängig davon, ob die Vermarktung privat oder über einen Vermittler erfolgt. Jede Anzeige muss künftig eine eindeutige Identifikationsnummer enthalten. Ohne diesen Code ist die Veröffentlichung im Internet untersagt.
Ausgenommen sind längere Mietverhältnisse über mehr als einen Monat zu Wohnzwecken sowie gelegentlich vermietete Zimmer in der eigenen Hauptwohnung – sofern regionale Vorschriften nichts anderes regeln.
So läuft die Registrierung ab
Die Meldung erfolgt über die zentrale Plattform Ventanilla Única Digital de Arrendamientos, die Anträge bündelt und an die zuständigen Behörden weiterleitet.
Schritt für Schritt:
1. Online-Formular mit allen Angaben zur Immobilie, zum Eigentümer und zur Nutzungsart ausfüllen
2. Formular als PDF speichern.
3. Antrag auf Vergabe der Registrierungsnummer online einreichen.
4. Alle erforderlichen Unterlagen hochladen, z.B. Genehmigungen oder Erklärungen nach regionalem Recht.
Nach Prüfung wird die eindeutige Registrierungsnummer zugeteilt – sie muss in jeder Anzeige gut sichtbar erscheinen.
Welche Informationen braucht man?
Erforderlich sind unter anderem:
• vollständige Adresse und Katasterreferenz
• maximale Belegungszahl
• Angabe, ob das Objekt in einem Wohngebäude liegt
• Nachweise über kommunale Genehmigungen (falls vorgeschrieben)
• persönliche Daten des Eigentümers oder Vertreters
Das Portal ist mehrsprachig verfügbar – auch auf Englisch, Deutsch und Französisch.
Strafen bei Versäumnissen
Wer seine Immobilie bislang nicht gemeldet hat oder unvollständige Angaben macht, riskiert erhebliche Konsequenzen: Das Ministerium kann nicht registrierte Objekte umgehend sperren lassen. Plattformen wie Airbnb oder Booking müssen entsprechende Inserate innerhalb von 48 Stunden entfernen, sobald sie informiert werden.
Seit Mitte vergangenen Jahres sind bereits zehntausende Ferienwohnungen vom Markt verschwunden – vor allem in beliebten Küstenregionen.
Für Eigentümer an der Costa Blanca gilt: Wer weiterhin legal vermieten möchte, sollte den Registrierungspflichten jetzt nachkommen. Der Aufwand ist überschaubar – die Strafen bei Nichtbeachtung hingegen empfindlich.
Ausführliche Informationen sowie die Möglichkeit zur
Online-Beantragung finden Sie unter:
https://www.registradores.org
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