Costa Blanca Magazin

Okupas an der Costa Blanca - Neue Gesetze, alte Probleme

Wenn Fremde einziehen: Das Problem mit den Okupas an der Costa Blanca

Hausbesetzungen bleiben Spaniens Küstenproblem. Trotz neuer Anti-Okupa-Gesetze kämpfen Eigentümer weiter mit langen Verfahren und rechtlichen Hürden.

An Spaniens Küsten bleibt es ein Dauerthema: die Besetzung von Häusern durch sogenannte Okupas. Für Eigentümer ist es ein Albtraum – besonders, wenn sie nach Wochen zurückkehren und plötzlich Fremde im eigenen Zuhause sitzen. Wer betroffen ist, muss nicht nur rasch, sondern auch strategisch handeln. Denn das spanische Recht unterscheidet genau – und macht es Betroffenen nicht leicht.

Zwei Rechtswege – zwei Geschwindigkeiten
Das Gesetz kennt zwei Szenarien:
• Allanamiento de morada – also der widerrechtliche Eintritt in eine bewohnte Immobilie. Hier greift das Strafrecht. Innerhalb der ersten 48 Stunden kann die Polizei sofort eingreifen.

• Usurpación – die Besetzung einer leer­stehenden oder nur zeitweise genutzten Wohnung. In diesem Fall greift das Zivilrecht. Verfahren dauern oft Monate, bevor ein Gerichtsvollzieher die Räumung anordnen kann.

Gerade Besitzer von Ferien- oder Investi­tionsobjekten erleben deshalb langwierige Prozesse – mit ungewissem Ausgang.

Erste Schritte nach einer Besetzung
Entscheidend sind die ersten 48 Stunden. Eigentümer sollten sofort die Polizei rufen, Anzeige erstatten und Beweise sichern – Fotos, Videos, Zeugenaussagen. Danach führt der Weg fast immer über einen Anwalt und ein gerichtliches Räumungsverfahren (desahucio), das im Erfolgsfall im sogenannten lanzamiento mündet: Gerichtsvollzieher, Polizei und Schlosser setzen die Räumung durch.

Neue „Ley antiokupas“ – Hoffnung mit Einschränkungen
Seit April 2025 gilt die Ley Orgánica 1/2025, die Verfahren beschleunigen soll. Ziel: eine Entscheidung binnen 15 Tagen, auch bei usurpación. Doch Juristen warnen: Über­lastete Gerichte und Einsprüche könnten die Fristen leicht sprengen. Die Realität dürfte oft deutlich länger dauern.

Warum es so kompliziert bleibt
Die spanische Verfassung schützt auch unrechtmäßig eingezogene Bewohner vor willkürlicher Räumung. Eigenmächtige Aktionen – etwa Schlösser austauschen oder Wasser und Strom abstellen – sind nicht erlaubt und können sogar strafbar sein.

Zudem verschaffen sich viele Besetzer durch Anmeldung beim Rathaus (empadronamiento) Zugang zu Sozialleistungen – ein weiterer Faktor, der Verfahren verzögert.

Prävention als beste Waffe
Alarmanlagen, Videoüberwachung, Nachbarschaftsnetzwerke oder regelmäßige Kontrollen: Wer seine Immobilie schützt, beugt am wirksamsten vor. Denn ist eine Wohnung erst einmal besetzt, beginnt ein juristischer Marathon.

  Wichtige Schritte bei einer Besetzung

▶ 0-48 Stunden
• Sofort Polizei (Policía Nacional / Guardia Civil) verständigen.
• Bei allanamiento de morada können Beamte direkt räumen.
• Bei usurpación ist meist auch in dieser Frist ein richterlicher Beschluss nötig.

▶ Nach 48 Stunden
• Nur noch über Räumungsklage (desahucio) möglich.
• Antrag über einen Anwalt, Richter entscheidet.

▶ Unterlagen für die Anzeige:
• Eigentumsnachweis (Escritura oder Grundbuchauszug).
• Ausweis oder Reisepass des Eigentümers.
• Fotos, Videos, Zeugenaussagen, ggf. Verträge für Strom/Wasser.

▶ Gerichtliche Fristen:
• Neues Gesetz sieht Entscheidung im Schnellverfahren binnen 15 Tagen vor.
• In der Praxis oft länger – abhängig von Gerichtsbelastung.

Wichtiger Hinweis: Eigenmächtiges Räumen oder Abstellen von Versorgung ist verboten und kann strafbar sein.