Wer längerfristig an der Costa-Blanca sesshaft oder berufstätig werden will, sollte sich zuerst einen Überblick über die dafür nötigen formellen
und behördlichen Schritte verschaffen.
Das „Recht auf Freizügigkeit“ klingt nach unbeschwertem Strandurlaub. Tatsächlich hat der Begriff weder mit Strand noch mit Urlaub zu tun. Freizügigkeit umfasst in diesem Fall die Möglichkeit zur freien Einreise und den freien Aufenthalt, ein freies Wohnrecht sowie die freie Wahl von Studien-, Ausbildungs- und Arbeitsplatz in einem EU-Land der (eigenen) Wahl. Arbeitstechnisch ist in der EU fast alles möglich. Das ist eine der wohl wichtigsten Errungenschaften innerhalb des „Hauses Europa“.
Regeln kennen
Nun sind die geschilderten Freiheiten keinesfalls grenzenlos. Wer im Ausland leben und arbeiten möchte, sollte die Sprache und die Gesetze des jeweiligen Landes kennen. Nur dann lässt sich wirklich unbeschwert einer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Auch in Spanien gelten für Arbeitnehmer und Selbständige bestimmte Bedingungen.
Spanien weiterhin beliebtes Auswanderungsziel
Anfang 2020 zählte die Statistikbehörde Eurostat rund 1,1 Mio. Bundesbürger, die ihren Lebensmittelpunkt im europäischen Ausland hatten. Dazu gehören natürlich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Menschen, die ihren Lebensabend in einem Land ihrer Wahl genießen.
Spanien gehört weiterhin zu den beliebtesten Auswanderungsländern. Allerdings sind die Zahlen in den vergangenen Jahren etwas zurückgegangen. Bei der letzten Eurostat-Erhebung hatten sich knapp 139.000 Bundesbürger offiziell für ein Leben unter spanischer Sonne entschieden. Zehn Jahre zuvor waren es noch 157.000.
Wichtige Adressen und Portale
Grundlegende Informationen über Arbeits- und Lebensbedingungen in Spanien gibt es bei der Informationsstelle für Auslandstätige und Auswanderer beim Bundesverwaltungsamt Köln (Tel.: 022899 / 358-4999).
Wer Informationen über den Bezug von Arbeitslosengeld aus einem anderen EU-Staat in Spanien sucht, wird online fündig: https://spanien.diplo.de/blob/1762514/d9cfbc2ecafe5db9e579fa858fcc2472/arbeitslosengeld-aus-einem-eu-staat-in-spanien-data.pdf.
Auskünfte zur Arbeitsvermittlung in Spanien gibt es bei der European Employment Services (EURES) unter http://ec.europa.eu/eures sowie der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung ZAV (www.zav.de).
Wer Spanisch spricht, kann auch die Dienste der spanischen Arbeitsverwaltung nutzen. Zuständig ist in Spanien der Servicio Público de Empleo Estatal, der landesweit Niederlassungen besitzt (Dirección Provincial del Servicio Público de Empleo Estatal).
Einen besonderen Stelleninformationsservice (SIS) über Jobangebote im Ausland – auch in Spanien – gibt es online unter www.europaserviceba.de. Eine weitere Möglichkeit bietet die Deutsch-Spanische-Handelskammer in Madrid und Barcelona über ihr Portal www.ahk.es.