Costa Blanca Magazin

Kapitalertragssteuer für Immobilienbesitzer - Das Wichtigste

Kommunale Kapitalertrags- Steuer: Was Immobilienbesitzer wissen müssen

Plusvalía Municipal verstehen und ihre Auswirkungen auf Immobilientransaktionen

Der Verkauf einer Immobilie an der Costa Blanca bringt verschiedene steuerliche Verpflichtungen mit sich. Eine davon ist die kommunale Wertzuwachssteuer, besser bekannt als Plusvalía Municipal. Diese Abgabe wird auf die Wertsteigerung des Grundstücks erhoben, auf dem die Immobilie steht. Doch wer muss sie zahlen? Gibt es Ausnahmen? Und welche Konsequenzen drohen bei Nichtzahlung? Wir beleuchten die wichtigsten Aspekte dieser Steuer.

Wer ist zahlungspflichtig?
Die Pflicht zur Zahlung der Plusvalía Municipal hängt von der Art der Übertragung der Immobilie ab:
▶ Verkauf: In der Regel muss der Verkäufer die Steuer entrichten.
▶ Schenkung: Hier trägt der Empfänger die Steuerlast.
▶ Erbschaft: Die Erben sind verpflichtet, die Steuer zu zahlen.

Wann entfällt die Steuerpflicht?
Es gibt bestimmte Situationen, in denen die Plusvalía Municipal nicht gezahlt werden muss:
▶ Kein Wertzuwachs: Seit dem 10. November 2021 ist die Steuer nicht mehr fällig, wenn die Immobilie mit Verlust verkauft wurde.
▶ Gleichbleibender Grundstückswert: Hat sich der Wert des Grundstücks nicht erhöht, entfällt die Steuerpflicht.
▶ Übertragungen zwischen Ehepartnern: Beispielsweise im Rahmen eines Zugewinn­ausgleichs oder zur Unterstützung von Kindern.
▶ Kulturell geschützte Immobilien: Voraussetzung ist der Nachweis notwendiger Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten.
▶ Eigentumsübertragungen an gemeinnützige Einrichtungen: Dazu gehören der Staat, soziale Organisationen oder das Spanische Rote Kreuz.
▶ Landwirtschaftlich genutzte Flächen:

Bestimmte landwirtschaftliche Grundstücke sind steuerbefreit.
▶ Schuldentilgung durch Immobilienabtretung: Wird eine Immobilie zur Tilgung einer hypothekarischen Schuld übertragen, ist die Steuer nicht fällig.

Welche Sonderregelungen gelten für Erben?
Auch bei Erbschaften kann die Steuerpflicht entfallen:
▶ Landwirtschaftliche Grundstücke: Erben von Agrarflächen müssen keine Wertzuwachssteuer zahlen.
▶ Wertverlust der Immobilie: Hat die Immobilie seit dem Erwerb durch den Erblasser an Wert verloren, entfällt die Steuerpflicht. Dies muss durch eine Selbstveranlagung mit Nachweisen bestätigt werden.

Konsequenzen bei Nichtzahlung
Sollte die Steuer nicht fristgerecht beglichen werden, erhebt die Gemeinde Verzugs­zinsen:
5% bei Zahlungsverzug bis zu drei Monaten
10% bei drei bis sechs Monaten
15% bei sechs bis zwölf Monaten
20% bei über einem Jahr

Gibt es eine Begrenzung bei langjährigem Besitz?
Ja, auch wenn eine Immobilie jahrzehntelang im Besitz war, wird die Plusvalía Municipal maximal für die letzten 20 Jahre berechnet. Entscheidend ist nicht die Besitzdauer, sondern der Wertzuwachs in diesem Zeitraum.

Die kommunale Wertzuwachssteuer ist ein zentraler Faktor beim Verkauf oder der Übertragung von Immobilien an der Costa Blanca. Während sie oft anfällt, gibt es verschiedene Befreiungen und Sonderregelungen. Eigentümer sollten sich daher frühzeitig informieren, um steuerliche Nachteile zu vermeiden oder mög­liche Befreiungen zu nutzen.