Costa Blanca Magazin

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NRUA 2026 Costa Blanca: Melde- und Steuerpflicht für Vermieter

Kurzzeitvermietung Costa Blanca 2026: NRUA-Meldepflicht, IRNR-Steuerregeln und Risiken bei Fristversäumnis – rechtliche Übersicht für Eigentümer

Ferienvermietung an der Costa Blanca 2026
NRUA-Meldepflicht, Steuerregeln und warum Fristen jetzt geschäftsentscheidend sind
Kurzzeitvermietung ist an der Costa Blanca längst kein Nebenmarkt mehr. Zwischen Dénia, Altea, Benidorm und Torrevieja sichern Ferien- und Saisonvermietungen Renditen, finanzieren Zweitwohnsitze oder tragen zur Refinanzierung von Investitionen bei.

Seit 2025 hat sich jedoch der regulatorische Rahmen deutlich verschärft. Wer 2025 mit einer NRUA-Registrierungsnummer vermietet hat, muss zwischen 1. Februar und 2. März 2026 eine jährliche Meldung einreichen. Versäumt ein Eigentümer diese Frist, wird die Registrierungsnummer automatisch gelöscht – ohne gesonderte Aufforderung.

Was ist die NRUA – und warum ist sie zentral?
Die Número de Registro Único de Arrendamientos (NRUA) ist die einheitliche nationale Registrierungsnummer für Kurzzeitvermietungen.
Ohne diese Nummer dürfen Immobilien nicht mehr rechtssicher auf Plattformen wie Airbnb oder Booking beworben werden. Die NRUA verknüpft:

  • Grundbuchdaten
  • regionale Tourismuslizenz
  • steuerliche Identifikation des Eigentümers
  • Plattformmeldungen

Die jährliche Erklärung beim Grundbuch dient der Kontrolle, ob die Immobilie tatsächlich vermietet wurde – und in welchem Umfang.

Meldepflicht 2026: Was konkret eingereicht werden muss
Im neuen Informationsformular sind u. a. anzugeben:

  • NRUA-Nummer
  • Anzahl der begonnenen Vermietungen
  • An- und Abreisedaten
  • Zahl der Gäste
  • Zweck der Vermietung

Wird das Formular nicht fristgerecht eingereicht, erfolgt automatisch:

  • Löschung der NRUA
  • Streichung des entsprechenden Grundbuchvermerks
  • faktisches Vermarktungsverbot

Gerade für Eigentümer mit laufenden Buchungen kann das erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Die Costa Blanca: Regionale Besonderheiten
Während die NRUA national geregelt ist, liegt die touristische Genehmigung weiterhin bei der Autonomen Gemeinschaft Valencia.
Hier gelten zusätzliche Anforderungen:

  • Eintrag im Registro de Turismo de la Comunitat Valenciana
  • Einhaltung technischer Mindeststandards (Ausstattung, Sicherheit, Energieausweis)
  • Anzeige bei der Guardia Civil (Gästemeldungssystem)
  • ggf. Zustimmung der Eigentümergemeinschaft

In vielen Gemeinden der Marina Alta und Marina Baixa wurden zudem kommunale Beschränkungen eingeführt – insbesondere in verdichteten Wohngebieten.

Steuerliche Verpflichtungen: Der oft unterschätzte Teil
Die NRUA ersetzt keine steuerliche Erklärung. Eigentümer müssen zusätzlich ihre Einnahmen korrekt versteuern.
Für Nicht-Residenten (z. B. deutsche Eigentümer)

  • Besteuerung über Impuesto sobre la Renta de No Residentes (IRNR)
  • Steuersatz:
    • 19 % für EU-/EWR-Bürger
    • 24 % für Drittstaaten
  • Erklärung vierteljährlich (Modelo 210)
  • EU-Bürger dürfen nachweisbare Kosten abziehen (z. B. Verwaltung, Reparaturen, Zinsen)

Für Residenten in Spanien

  • Versteuerung über die Einkommensteuer (IRPF)
  • Progressiver Tarif
  • anteilige Abzugsfähigkeit von Kosten entsprechend Vermietungszeitraum

Zusätzlich relevant

  • Mehrwertsteuer (IVA), wenn hotelähnliche Dienstleistungen erbracht werden (z. B. regelmäßige Reinigung, Rezeption)
  • kommunale Abgaben
  • mögliche Auswirkungen auf Vermögens- und Erbschaftsplanung

Wer diese Ebenen nicht sauber trennt, riskiert Nachzahlungen oder Bußgelder.

Automatischer Datenabgleich
Digitale Plattformen übermitteln Transaktionsdaten an die spanischen Behörden. Die NRUA dient als Schnittstelle zwischen:

  • Plattformmeldungen
  • Steuerbehörden (Agencia Tributaria)
  • Grundbuch
  • regionaler Tourismusverwaltung

In der Praxis bedeutet das: Unstimmigkeiten werden schneller sichtbar als noch vor wenigen Jahren.

Professionelle Struktur statt Improvisation
Gerade an der Costa Blanca ist ein erheblicher Anteil der Eigentümer nicht dauerhaft vor Ort. Unterschiedliche Rechtsrahmen, Sprachbarrieren und parallele Pflichten – Grundbuch, Tourismusregister, Steuerbehörde – erhöhen das Fehlerrisiko.
Die jährliche NRUA-Meldung ist kein isoliertes Formular, sondern Teil eines Systems, das Registerrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht zusammenführt.
In einem zunehmend engmaschigen Kontrollumfeld entscheidet nicht nur die Auslastung über die Rendite, sondern die korrekte Einhaltung der Vorgaben.

Fazit für 2026
Kurzzeitvermietung bleibt an der Costa Blanca wirtschaftlich attraktiv. Der regulatorische Spielraum wird jedoch enger.
Die Frist zwischen 1. Februar und 2. März 2026 ist mehr als eine Formalität. Sie markiert den Übergang von einer weitgehend tolerierten Plattformökonomie zu einer strukturiert überwachten Vermietungstätigkeit.
Wer investiert, sollte 2026 nicht nur auf Buchungszahlen schauen – sondern auf Register, Fristen und steuerliche Detailarbeit. Genau dort entscheidet sich inzwischen, ob ein Ferienobjekt marktfähig bleibt.