Das Berufsleben verläuft nicht immer nach Plan. Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, innerhalb der Europäischen Union ihren Arbeitsplatz und Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlegen. Aus einigen geplanten Monaten im Ausland können schnell Jahre werden. Viele bleiben bis zur Rente und darüber hinaus im Land ihrer Wahl.
EU-weite Regelung
Egal, wohin es Sie verschlägt und wie lange Sie dort bleiben: Ihren Ruhestand haben Sie sich verdient. Rentenansprüche entstehen durch Beitragszahlungen in jedem EU-Land, in dem Sie tätig waren. Der Rentenantrag muss jedoch in dem Land gestellt werden, in dem Sie leben oder zuletzt gearbeitet haben.
Komplexe Berechnungen
Wenn Sie in einem Land leben, in dem Sie nie gearbeitet haben, wird Ihr Antrag an das Land der letzten Berufstätigkeit weitergeleitet. Dort werden Ihre Versicherungszeiten aus allen Ländern, in denen Sie gearbeitet haben, erfragt und zusammengeführt. Jede nationale Rentenbehörde berechnet Ihre Rente basierend auf den Beitragszeiten und ermittelt die anteilige Leistung für die Zeit im jeweiligen Land.
Unser Tipp: Beginnen Sie etwa sechs Monate vor dem Ruhestand, Informationen zur Rentenbeantragung einzuholen. Je mehr Länder involviert sind, desto länger kann die Zusammenstellung der Versicherungszeiten dauern. Beachten Sie, dass das Renteneintrittsalter in jedem EU-Land unterschiedlich ist.
Rentenanspruch in Spanien
In Spanien liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Um einen Rentenanspruch zu erlangen, müssen Sie mindestens 15 Jahre Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Zahlungen müssen nicht in Spanien erfolgt sein – Beitragszeiten aus anderen EU-Ländern werden angerechnet. Spanien zahlt Ihre Rente, wenn Sie in den letzten 15 Jahren vor Rentenbeginn mindestens 24 Monate Beiträge in die Seguridad Social eingezahlt haben. Für die Rentenhöhe werden die letzten 25 beitragspflichtigen Jahre berücksichtigt.
Wer ab 2027 in Rente geht, erhält nach 15 beitragspflichtigen Jahren 50 Prozent der Rente. Jeder weitere Monat (bis zum 248.) bringt zusätzliche 0,19 Prozent, vom 249. bis zum 264. Monat gibt es ein Plus von 0,18 Prozent. Die volle Rente wird nach 37 beitragspflichtigen Jahren ausgezahlt.
Spanien INSS
(Instituto Nacional de la Seguridad Social)
Calle de la Cruz 5
03071 Alicante
+34 965 12 57 12
www.seg-social.es
Deutschland
Deutsche Rentenversicherung
Ruhrstr. 2
10709 Berlin
+49 30 8650
www.deutsche-rentenversicherung.de
Norwegen
NAV (Norwegian Labour and
Welfare Administration)
Postboks 5, St. Olavs Plass
0130 Oslo
+47 55 55 33 33
www.nav.no
Österreich
Pensionsversicherungsanstalt
Friedrich-Hillegeist-Straße 1
1021 Wien
+43 1 71705
www.pensionsversicherung.at
Niederlande
Sociale Verzekeringsbank (SVB)
Van Heuven Goedhartlaan 1
1181 KJ Amstelveen
+31 20 656 56 56
www.svb.nl
Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihrer Rente und nutzen Sie die Beratungsangebote der Rentenversicherungen in Ihrem Land. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Übergang in den Ruhestand reibungslos verläuft und Ihre Ansprüche optimal berücksichtigt werden.