Die festliche Zeit naht, und viele Menschen in der Marina Alta und Marina Baixa packen ihre Koffer, um Familie zu besuchen oder dem Alltag zu entfliehen. Doch die Realität des Reisens kann holprig sein: Flugverspätungen, Ausfälle oder lange Wartezeiten können die Stimmung schnell dämpfen. Zum Glück gibt es die EU-Fluggastrechteverordnung, die zumindest für einen kleinen Trost sorgt – in Form von Entschädigungen.
Entschädigungen: So viel können Sie bekommen
Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass Passagiere bei erheblichen Verspätungen eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten können. Dabei hängt die Höhe des Betrags von der Flugstrecke ab:
Der Clou: Diese Beträge gelten unabhängig vom Ticketpreis – selbst ein günstiger Flug kann zu einer großzügigen Rückzahlung führen.
Wann gibt’s Geld zurück?
Die Airline muss nur dann zahlen, wenn die Verspätung oder der Ausfall in ihrem Einflussbereich liegt. Dazu gehören technische Probleme oder organisatorische Fehler. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Streiks, Naturkatastrophen oder schlechtem Wetter ist sie nicht verpflichtet, Entschädigungen zu leisten.
Ein weiteres Kriterium: Der Flug muss entweder innerhalb der EU starten oder in der EU landen und von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU, der Schweiz, Island oder Norwegen durchgeführt werden.
Ihr Recht auf Ticketerstattung
Wenn die Verspätung fünf Stunden oder länger beträgt, können Sie den Flug ganz stornieren und sich den Ticketpreis erstatten lassen.
Das gilt auch, wenn Ihre Weiterreise durch die Verzögerung sinnlos wird, zum Beispiel, weil Sie einen wichtigen Termin verpassen.
Wie setzen Sie Ihre Ansprüche durch?
Direkt bei der Fluggesellschaft reklamieren: Wenden Sie sich mit einem Schreiben an die Airline, idealerweise mit Buchungsbestätigung und anderen relevanten Belegen.
Online-Portale nutzen: Viele Fluggesellschaften bieten Reklamationsmöglichkeiten auf ihren Webseiten an. Zum Beispiel https://www.flightright.es, https://www.airhelp.com…
Professionelle Hilfe beanspruchen: Es gibt spezialisierte Dienstleister wie Flightright oder Airhelp, die Ihren Anspruch prüfen und durchsetzen. Sie berechnen oft nur im Erfolgsfall eine Provision.
Für Spanien: Betroffene können auch die Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA) kontaktieren, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte hilft.
AESA-Beschwerden: https://sede.seguridadaerea.gob.es/sede-aesa/areas-tematicas/derechos-de-los-pasajeros
Für Deutschland: Bei Flügen, die dort gebucht wurden, bietet die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr e.V. kostenlose Unterstützung an: www.soep-online.de
Humorvoll durch den Ärger: Warten mit Aussicht
Natürlich bleibt die Wartezeit bei Verspätungen ärgerlich. Doch mit dem Wissen, dass Ihnen unter Umständen eine satte Entschädigung winkt, fällt das Warten vielleicht etwas leichter. Und wer weiß – vielleicht nutzen Sie die Zeit am Flughafen, um schon mal die nächsten Reiseziele zu planen. Denn eines ist sicher: Bei gut vorbereitetem Fliegen ist auch ein bisschen Chaos leichter zu ertragen
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