Die Stadtverwaltung von Calpe hat erneut eine wichtige Verordnung zur Reduzierung von Lärm in der Sommerzeit in Kraft gesetzt. Diese Verordnung, die den Einsatz von schweren Maschinen und Baumaschinen einschränkt, zielt darauf ab, den Bewohnern und Besuchern eine ruhige und entspannte Umgebung zu bieten.
Um die Ruhe in den Sommermonaten zu gewährleisten, verbietet die Verordnung alle Arten von Bauarbeiten im August in Wohngebieten. In den Monaten Juli und September sind Arbeiten, die Lärm verursachen können, zeitlich beschränkt. Konkret dürfen Bauarbeiten nur zwischen 9 und 14 Uhr sowie zwischen 17 und 20 Uhr durchgeführt werden. Von diesen Einschränkungen ausgenommen sind dringende Arbeiten oder Arbeiten im öffentlichen Interesse, die aus Gründen der Notwendigkeit oder Gefahr durchgeführt werden müssen.
Auf städtischen Grundstücken, die für Wohnzwecke genutzt werden dürfen, sind im gesamten Monat August alle Arten von Erschließungs-, Bau- und Ausbauarbeiten verboten. Erlaubt sind lediglich kleinere Arbeiten, die keine Lärmbelästigung oder Störung der Nachbarn verursachen.
Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Tätigkeiten, die Lärm verursachen können, und bietet Lösungen zur Minderung der Lärmauswirkungen. Mit diesen Maßnahmen will der Stadtrat sicherstellen, dass Bau- und Freizeitaktivitäten mit dem Recht der Einwohner und Besucher auf Ruhe vereinbar sind.
Das Rathaus von Calpe appelliert an die Bürger, sich an die Verordnung zu halten und damit zur Einhaltung der Ruhezeiten beizutragen. Besonders in einer Gemeinde mit starkem touristischen Charakter ist es wichtig, dass die touristische Saison ohne Lärmbelästigung verläuft.
Diese Verordnung unterstreicht das Engagement der Stadtverwaltung von Calpe, eine harmonische und ruhige Atmosphäre während der Sommermonate zu schaffen und gleichzeitig notwendige Bauarbeiten in geregelte Bahnen zu lenken.