
Gründen an der Costa Blanca – Chancen und Herausforderungen
Gründen an der Costa Blanca – Chancen und Herausforderungen Die nördliche und südliche Costa Blanca bietet attraktive Bedingungen für Gründer
Zwischen Dénia und Villajoyosa beginnt im Herbst traditionell die Kassenzeit der Rathäuser. Viele Abgaben laufen gebündelt, Fristen sind knapp, Zuschläge kommen schnell. Wer Immobilieneigentum besitzt oder mit spanischem Kennzeichen fährt, sollte die Bescheide jetzt genau prüfen – und Zahlwege sauber organisieren.
Grundsteuer (IBI): Die wichtigste Position für Häuser, Wohnungen und Grundstücke, ob Erst- oder Ferienwohnsitz. Grundlage ist der valor catastral. In den meisten Gemeinden der Marina Alta und Marina Baixa liegt das Zahlungsfenster im Spätsommer/Herbst. Wer eine domiciliación bancaria einrichtet, erspart sich den Stress mit Terminen – der Einzug erfolgt automatisch innerhalb der Frist. Wichtig: Bei Eigentümerwechsel sollten Käufer prüfen, ob Altschulden bestehen; offene IBI-Posten können am Objekt „kleben“.
Müllgebühr (Tasa de Residuos/Basura): Häufig parallel zum IBI, teils jährlich, teils halbjährlich. Adressat ist in der Regel der Eigentümer; in Mietverhältnissen regelt der Vertrag, ob und wie die Kosten umgelegt werden. Höhe und Abrechnungsmodus unterscheiden sich je Gemeinde, oft nach Nutzungsart und Größe der Immobilie.
Kfz-Steuer (IVTM): Pflicht für alle in Spanien zugelassenen Fahrzeuge. Bemessung nach Leistung und Fahrzeugtyp. Einige Städte ziehen die IVTM im Frühjahr ein, andere im Herbstfenster zusammen mit weiteren Lokalsteuern. Wer das Auto verkauft, sollte die Ummeldung sofort erledigen – sonst landet der nächste Bescheid weiterhin beim bisherigen Halter.
Vado (Garageneinfahrt): Die Gebühr sichert den freien Zugang zur eigenen Einfahrt. Sie ist genehmigungspflichtig, das Schild wird vom Rathaus vergeben. Fälligkeit und Betrag variieren; wer die Markierung ohne gültige Genehmigung nutzt, riskiert Bußgelder.
So zahlen Sie richtig
Online-Portale der Steuerstellen (z.B. mit número de recibo), Lastschrift, Schalter der Partnerbanken – die Wege sind klar, die Tücken sitzen im Detail. Prüfen Sie IBAN und Namen auf dem Bescheid, kontrollieren Sie Fälligkeit und Objektangaben (referencia catastral).
Bei Abwesenheit: Konto decken, Einzug aktivieren, E-Mail-Erinnerungen setzen. Ratenpläne sind möglich, müssen aber rechtzeitig beantragt werden. Verspätungen führen zu Zuschlägen und Zinsen; nach mehrfacher Mahnung droht die Vollstreckung.
Wer ist betroffen?
Privatleute mit Eigentum in der Region (Erst- und Zweitwohnsitz), Käufer frisch übertragener Objekte, Halter von Fahrzeugen mit spanischem Kennzeichen. Auch Garagen- und Stellplatzbesitzer fallen unter IBI und ggf. Vado. Nicht ansässige Eigentümer sollten ihre Postzustellung (digital/physisch) prüfen – viele Versäumnisse entstehen schlicht, weil Bescheide nicht gelesen werden.
Fazit: Der Herbst ist kein Überraschungsbesuch – er kommt jedes Jahr. Wer jetzt Bescheide sortiert, Bankeinzug aktiviert und Daten gegenprüft, zahlt pünktlich und spart sich teure Nachspiele.
▶ Dénia: IBI & Müllabgaben
1. Oktober bis 1. Dezember
▶ Jávea/Xàbia: IBI & IVTM
15. September bis 31. Oktober
▶ Calpe: IBI & Abfallgebühren
1. September bis 31. Oktober
▶ Benidorm: IBI, IVTM & Vados
15. September bis 15. November
▶ Altea: IBI & Müll
Oktober bis Dezember
Tipp: Wer seine Steuern per Bankeinzug (domiciliación bancaria) abbucht, spart Zeit und vermeidet Mahnungen.
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