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Kommunevalget i Spania 2027: Stemmerett for utlendinger

Kommunevalget i Spania i 2027: Utenlandske innbyggere må overholde fristene

Am 23. Mai 2027 werden in Spanien neue Gemeinderäte gewählt. Auch viele ausländische Residenten an der Costa Blanca dürfen ihre Stimme abgeben. Dafür ist die korrekte Eintragung ins Wählerverzeichnis entscheidend. Für EU-Bürger endet eine wichtige Frist bereits am 30. Dezember 2026.

Wer in Dénia, Xàbia, Calp, Benidorm, Altea, Torrevieja oder einer anderen spanischen Gemeinde lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen an den Kommunalwahlen teilnehmen – auch ohne spanische Staatsangehörigkeit.

Allerdings gelten für EU-Bürger und Staatsangehörige bestimmter Nicht-EU-Länder unterschiedliche Verfahren und Fristen.

Das spanische Statistikamt INE hat Ende September die Vorbereitungen zur Aktualisierung des Wählerverzeichnisses für die Kommunalwahl am 23. Mai 2027 eingeleitet.

EU-Bürger: Anmeldung bis 30. Dezember 2026

Deutsche, niederländische, belgische, französische und andere EU-Staatsangehörige dürfen an den spanischen Kommunalwahlen teilnehmen, wenn sie:

  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Spanien haben,
  • im kommunalen Melderegister (Padrón Municipal) eingetragen sind,
  • ihre Absicht erklärt haben, in Spanien an Kommunalwahlen teilzunehmen,
  • und im entsprechenden Wählerverzeichnis geführt werden.

Die entscheidende Frist für die Kommunalwahl 2027 endet am 30. Dezember 2026. Bis dahin müssen die erforderliche Eintragung im Padrón und die Wahlerklärung vorliegen.

Wie funktioniert die Anmeldung?

Für EU-Bürger stehen drei Wege zur Verfügung.

Online mit Cl@ve: Über die elektronische Verwaltung des INE kann die Erklärung digital abgegeben werden.

Mit dem Brief des INE: Die Wahlbehörde hat Ende September Schreiben an EU-Bürger versandt, die ihre Wahlabsicht bislang nicht erklärt haben. Darin befindet sich gegebenenfalls ein persönlicher Zugangscode (CTT), mit dem die Anmeldung online möglich ist.

Im Rathaus: Die Erklärung kann auch persönlich bei der zuständigen Gemeinde abgegeben werden. Dafür steht das Formular DFA zur Verfügung.

Wer ein Schreiben des INE erhalten hat, kann die Erklärung außerdem unterschrieben und portofrei an die zuständige Wahlbehörde zurücksenden.

Müssen sich EU-Bürger bei jeder Wahl neu anmelden?

Nein. Wer bereits wirksam erklärt hat, in Spanien an Kommunalwahlen teilnehmen zu wollen, bleibt grundsätzlich im entsprechenden Wählerverzeichnis eingetragen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Streichung erfolgt.

Wer unsicher ist, sollte den Eintrag prüfen. Die Anmeldung im Padrón allein ersetzt die Erklärung zur Wahlteilnahme nicht.

Britische und norwegische Residenten: Andere Regeln

Auch Staatsangehörige bestimmter Länder außerhalb der EU können in Spanien bei Kommunalwahlen abstimmen, sofern ein entsprechendes zwischenstaatliches Abkommen besteht und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dazu gehören unter anderem das Vereinigte Königreich, Norwegen und Island sowie mehrere lateinamerikanische Staaten.

Anders als bei EU-Bürgern wird das entsprechende Wählerverzeichnis für jede Kommunalwahl neu gebildet.

Die Anmeldephase für diese Staatsangehörigen läuft vom 1. Dezember 2026 bis zum 15. Januar 2027.

Zusätzlich zum Eintrag im Padrón können insbesondere Anforderungen an die Dauer und Rechtmäßigkeit des Aufenthalts gelten. Diese unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit und Wahlrechtsabkommen.

Britische Residenten sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass eine frühere Registrierung für die Kommunalwahl 2023 automatisch auch für 2027 gilt.

Was wird bei der Kommunalwahl entschieden?

Bei den Kommunalwahlen bestimmen die Wahlberechtigten die Zusammensetzung der Gemeinderäte, der Ayuntamientos.

Diese entscheiden über zahlreiche Fragen, die den Alltag unmittelbar betreffen: kommunale Steuern und Gebühren, öffentliche Räume, örtliche Straßen, Stadtplanung, Abfallentsorgung und viele weitere kommunale Dienstleistungen.

Gerade in Gemeinden mit einem hohen Anteil ausländischer Einwohner ist die Beteiligung internationaler Residenten deshalb von besonderer Bedeutung.

Wo können Residenten ihre Registrierung prüfen?

Zuständig für das Wählerverzeichnis ist die Oficina del Censo Electoral des INE. Die Gemeindeverwaltungen sind Ansprechpartner für Eintragungen im Padrón und persönliche Wahlerklärungen.

Die offiziellen Informationen und Onlineverfahren sind über das INE erreichbar. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte frühzeitig prüfen, ob die Daten vollständig sind – und nicht erst kurz vor Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist aktiv werden.

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