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El 23 de mayo de 2027 se celebrarán elecciones municipales en España. Muchos residentes extranjeros de la Costa Blanca también podrán ejercer su derecho al voto. Para ello, es fundamental estar correctamente inscrito en el censo electoral. Para los ciudadanos de la UE, un plazo importante finaliza ya el 30 de diciembre de 2026.
Wer in Dénia, Xàbia, Calp, Benidorm, Altea, Torrevieja oder einer anderen spanischen Gemeinde lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen an den Kommunalwahlen teilnehmen – auch ohne spanische Staatsangehörigkeit.
Allerdings gelten für EU-Bürger und Staatsangehörige bestimmter Nicht-EU-Länder unterschiedliche Verfahren und Fristen.
Das spanische Statistikamt INE hat Ende September die Vorbereitungen zur Aktualisierung des Wählerverzeichnisses für die Kommunalwahl am 23. Mai 2027 eingeleitet.
Deutsche, niederländische, belgische, französische und andere EU-Staatsangehörige dürfen an den spanischen Kommunalwahlen teilnehmen, wenn sie:
Die entscheidende Frist für die Kommunalwahl 2027 endet am 30. Dezember 2026. Bis dahin müssen die erforderliche Eintragung im Padrón und die Wahlerklärung vorliegen.
Für EU-Bürger stehen drei Wege zur Verfügung.
Online mit Cl@ve: Über die elektronische Verwaltung des INE kann die Erklärung digital abgegeben werden.
Mit dem Brief des INE: Die Wahlbehörde hat Ende September Schreiben an EU-Bürger versandt, die ihre Wahlabsicht bislang nicht erklärt haben. Darin befindet sich gegebenenfalls ein persönlicher Zugangscode (CTT), mit dem die Anmeldung online möglich ist.
Im Rathaus: Die Erklärung kann auch persönlich bei der zuständigen Gemeinde abgegeben werden. Dafür steht das Formular DFA zur Verfügung.
Wer ein Schreiben des INE erhalten hat, kann die Erklärung außerdem unterschrieben und portofrei an die zuständige Wahlbehörde zurücksenden.
Nein. Wer bereits wirksam erklärt hat, in Spanien an Kommunalwahlen teilnehmen zu wollen, bleibt grundsätzlich im entsprechenden Wählerverzeichnis eingetragen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Streichung erfolgt.
Wer unsicher ist, sollte den Eintrag prüfen. Die Anmeldung im Padrón allein ersetzt die Erklärung zur Wahlteilnahme nicht.
Auch Staatsangehörige bestimmter Länder außerhalb der EU können in Spanien bei Kommunalwahlen abstimmen, sofern ein entsprechendes zwischenstaatliches Abkommen besteht und die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu gehören unter anderem das Vereinigte Königreich, Norwegen und Island sowie mehrere lateinamerikanische Staaten.
Anders als bei EU-Bürgern wird das entsprechende Wählerverzeichnis für jede Kommunalwahl neu gebildet.
Zusätzlich zum Eintrag im Padrón können insbesondere Anforderungen an die Dauer und Rechtmäßigkeit des Aufenthalts gelten. Diese unterscheiden sich je nach Staatsangehörigkeit und Wahlrechtsabkommen.
Britische Residenten sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass eine frühere Registrierung für die Kommunalwahl 2023 automatisch auch für 2027 gilt.
Bei den Kommunalwahlen bestimmen die Wahlberechtigten die Zusammensetzung der Gemeinderäte, der Ayuntamientos.
Diese entscheiden über zahlreiche Fragen, die den Alltag unmittelbar betreffen: kommunale Steuern und Gebühren, öffentliche Räume, örtliche Straßen, Stadtplanung, Abfallentsorgung und viele weitere kommunale Dienstleistungen.
Gerade in Gemeinden mit einem hohen Anteil ausländischer Einwohner ist die Beteiligung internationaler Residenten deshalb von besonderer Bedeutung.
Zuständig für das Wählerverzeichnis ist die Oficina del Censo Electoral des INE. Die Gemeindeverwaltungen sind Ansprechpartner für Eintragungen im Padrón und persönliche Wahlerklärungen.
Die offiziellen Informationen und Onlineverfahren sind über das INE erreichbar. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte frühzeitig prüfen, ob die Daten vollständig sind – und nicht erst kurz vor Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist aktiv werden.
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