Revista Costa Blanca

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Hund vor dem Supermarkt? Was Tierhalter in Spanien wissen müssen

Tierschutz in Spanien: Regeln für Hunde und Katzen

Spaniens Tierschutzgesetz gilt seit 2023, doch nicht jede angekündigte Neuerung ist bereits vollständig umgesetzt. Die wichtigsten Regeln für Hunde, Katzen und Frettchen – vom Mikrochip bis zum Alleinlassen.

Tierschutz beginnt im Alltag

Der Hund bleibt kurz vor dem Supermarkt angebunden, die Katze ist ein Wochenende allein in der Wohnung, auf dem Balkon steht ein Napf Wasser, im Auto ist das Fenster einen Spalt geöffnet. Was im Alltag harmlos wirken kann, ist in Spanien heute rechtlich deutlich strenger geregelt als früher.

Die Grundlage ist die Ley 7/2023 de protección de los derechos y el bienestar de los animales. Das spanische Tierschutzgesetz ist seit 2023 in Kraft und hat viele Pflichten für Tierhalter klarer gefasst. Hinzu kommt: Tiere gelten im spanischen Zivilrecht seit 2021 nicht mehr als Sachen, sondern als empfindungsfähige Lebewesen. Für Halter bedeutet das mehr Verantwortung – nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich.

Was heute wirklich gilt

Hunde, Katzen und Frettchen müssen per Mikrochip identifiziert und im Register der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft eingetragen sein. An der Costa Blanca ist dafür die Comunidad Valenciana zuständig. Wer ein Tier übernimmt, aus dem Ausland mitbringt oder innerhalb Spaniens umzieht, sollte die Registerdaten prüfen und aktualisieren lassen.

Geht ein Tier verloren, muss dies innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Diese Pflicht soll helfen, ausgesetzte Tiere, Verlustfälle und illegale Weitergabe besser voneinander zu unterscheiden.

Auch beim Alleinlassen setzt das Gesetz Grenzen. Hunde dürfen höchstens 24 Stunden ohne Aufsicht bleiben. Für andere Heimtiere gilt eine Obergrenze von drei Tagen. Entscheidend ist dabei nicht nur, ob Futter und Wasser bereitstehen. Betreuung, Kontrolle und Versorgung müssen tatsächlich organisiert sein.

Balkon, Auto und Supermarkt: Keine Nebensachen mehr

Ein Balkon ist kein Dauerplatz für einen Hund, eine Dachterrasse kein Ersatz für Auslauf, ein Auto kein Wartezimmer. Hunde und Katzen dürfen nicht dauerhaft auf Balkonen, Terrassen, in Innenhöfen, Kellern, Abstellräumen oder Fahrzeugen gehalten werden.

Besonders kritisch ist das Auto. Gerade im spanischen Sommer kann ein Fahrzeug schnell zur Gefahr werden – auch im Schatten oder bei leicht geöffnetem Fenster. Das Gesetz stellt hier nicht auf Bequemlichkeit ab, sondern auf das Wohl des Tieres.

Heikel ist auch das Anbinden vor Geschäften. Ein Hund, der unbeaufsichtigt vor einem Supermarkt, einer Bar oder einer Apotheke wartet, kann als Verstoß gewertet werden. Entscheidend ist nicht, wie kurz der Einkauf geplant war, sondern ob das Tier tatsächlich unter Kontrolle einer verantwortlichen Person stand.

Leine, Strand und Restaurant: Die Gemeinde entscheidet mit

Eine landesweite pauschale Leinenpflicht für alle Hunde gibt es nicht. Das nationale Gesetz setzt den Rahmen, viele Details regeln jedoch die Gemeinden. Deshalb können sich die Vorschriften zwischen Dénia, Calp, Benidorm, Alicante, Santa Pola, Torrevieja und kleineren Küstenorten unterscheiden.

Das gilt besonders für Strände, Promenaden, Parks, Märkte, Feste und stark besuchte Bereiche. Manche Gemeinden erlauben Hunde an bestimmten Strandabschnitten nur außerhalb der Saison, andere weisen Hundestrände aus oder verschärfen die Regeln im Sommer.

Auch Bars, Restaurants und Hotels dürfen selbst entscheiden, ob sie Tiere zulassen, solange Hygiene und Sicherheit gewährleistet sind. Wenn Hunde nicht erlaubt sind, muss dies sichtbar gekennzeichnet sein. Für Assistenzhunde gelten gesonderte Zugangsrechte.

Katzen, Verkauf und gefährlich eingestufte Hunde

Für Katzen gilt grundsätzlich: Sie müssen vor dem sechsten Lebensmonat sterilisiert werden, sofern sie nicht offiziell zur Zucht registriert sind. Damit soll die unkontrollierte Vermehrung reduziert werden – ein zentrales Problem für Tierheime und Katzenkolonien in vielen Gemeinden.

 

Auch der Verkauf von Haustieren wurde eingeschränkt. Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nicht mehr über Zoohandlungen verkauft werden. Der Verkauf läuft über registrierte Züchter; direkte Online-Verkäufe sind untersagt. Wer ein Tier übernimmt, sollte deshalb auf Chip, Impfpass, Herkunftsnachweis und korrekte Registerdaten achten.

Für Hunde, die als potenziell gefährlich eingestuft sind, gelten weiterhin eigene Vorschriften. Je nach Fall können Lizenz, Haftpflichtversicherung, Leine, Maulkorb und weitere Auflagen vorgeschrieben sein. Diese Regeln sind durch das neue Tierschutzgesetz nicht weggefallen.

Register, Hundekurs, Versicherung: Was noch offen ist

Rund um das Tierschutzgesetz wurde seit 2023 viel angekündigt. Nicht alles ist bereits so umgesetzt, wie es damals diskutiert wurde. Wichtig ist deshalb die Unterscheidung zwischen geltenden Alltagspflichten und Punkten, die noch auf vollständige praktische Umsetzung oder Detailverordnungen warten.

Das zentrale staatliche Haustierregister ist im Gesetz vorgesehen. Im Alltag bleiben aber weiterhin die Register der Autonomen Gemeinschaften entscheidend. Für Tierhalter an der Costa Blanca heißt das: Hund, Katze oder Frettchen müssen korrekt in der Comunidad Valenciana registriert sein.

Auch der verpflichtende Kurs für Hundehalter steht im Gesetz, ist aber noch nicht flächendeckend als fertiges, einheitliches System im Alltag angekommen. Ähnlich ist die Lage bei der allgemeinen Haftpflichtversicherung für Hunde. Sie ist vorgesehen, die konkrete Anwendung hängt jedoch weiter von endgültigen Regelungen sowie teils von regionalen oder kommunalen Vorgaben ab. Für potenziell gefährliche Hunde bestehen besondere Versicherungspflichten ohnehin.

Ein Kritikpunkt bleibt außerdem die Sonderstellung von Jagd-, Hüte- und bestimmten Arbeitshunden. Sie fallen nicht in allen Punkten unter denselben zentralen Schutzbereich wie klassische Haustiere.

Warum Spanien diese Regeln braucht

Nach dem Bericht „Él nunca lo haría“ der Fundación Affinity wurden 2024 mehr als 292.000 Hunde und Katzen von Tierheimen und Schutzorganisationen in Spanien aufgenommen. Aussetzung und Verlust gehören damit weiterhin zu den großen Tierschutzproblemen des Landes.

Das Gesetz löst dieses Problem nicht allein. Dafür braucht es Kontrollen, funktionierende Register, Gemeinden mit Personal, seriöse Züchter und Halter, die Verantwortung nicht erst dann ernst nehmen, wenn ein Bußgeld droht. Der rechtliche Maßstab hat sich aber verschoben: Ein Haustier ist in Spanien heute kein Besitz, den man irgendwo warten lässt oder unkompliziert weitergibt. Es ist ein Lebewesen, dessen Wohl gesetzlich geschützt ist.

Fazit: Mehr Schutz, mehr Pflichten

Spaniens Tierschutzrecht ist strenger und verbindlicher geworden. Viele Alltagspflichten gelten bereits: Mikrochip, Registrierung, Verlustmeldung, Betreuung, Schutz vor Hitze, keine dauerhafte Haltung auf Balkon oder Terrasse, strengere Regeln für Verkauf und Zucht.

Nicht vollständig abgeschlossen ist die praktische Umsetzung bei zentralem Register, Hundekurs und allgemeiner Haftpflichtversicherung. Genau hier sollten Tierhalter prüfen, was landesweit gilt und welche Vorgaben in ihrer Gemeinde oder Autonomen Gemeinschaft hinzukommen.

Klar ist: Tierhaltung wird in Spanien ernster genommen als früher. Der kurze Einkauf, der Strandbesuch, der Balkon oder die Abwesenheit übers Wochenende sind keine Nebensachen mehr. Tierschutz beginnt genau dort, wo Alltag bequem wird.

Quellenhinweis: Grundlage dieses Artikels sind die Ley 7/2023 de protección de los derechos y el bienestar de los animales, die Reform des Código Penal durch die Ley Orgánica 3/2023, Informationen des spanischen Ministeriums für Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030 sowie Daten der Fundación Affinity.